Zwischen Neuss und Düsseldorf gab es in Mittelalter und Früher Neuzeit auf dem Rhein einen regen Fährbetrieb, welcher die Neusser Handelsstraßen und das Bergische Land miteinander verband. Im Norden befand sich eine Anlegestelle in Heerdt, eine weitere in Grimlinghausen im Süden. Dazwischen lag die Verbindung, die von Neuss nach Düsseldorf-Hamm hinüberführte. Sie war die älteste Verkehrsverbindung zwischen dem links- und rechtsrheinischen Gebiet und ist bereits 1302 erstmals urkundlich erwähnt. Damit konnte diese Fährverbindung auf eine über sechshundertjährige Geschichte zurückblicken, als sie schließlich 1929 eingestellt wurde. Es war das Jahr, in dem an dieser Stelle als Ersatz die „Neußer Brücke“ (nach 1951: auch „Südbrücke“, seit 2006: Josef-Kardinal-Frings-Brücke) eröffnet. Das Fährrecht lag seit 1315 ganz in der Hand des Neusser Klarissenklosters. Später ging es auf die Stadt Neuss über, die auch ein Fährhaus errichten ließ, zu dem die Hammer Landstraße führte. Der Fährbetrieb war streng geregelt. Man benötigte eine Lizenz, die damals als „Fährgerechtsame“ bezeichnet wurde, welche den Fährleuten erlaubte, Waren oder Personen gegen Gebühr über den Rhein zu befördern. Ohne dieses Fährrecht war es verboten, Fährdienste anzubieten. Für den Transport wurden oftmals nur primitive Boote benutzt, so dass ein Unglück schnell passieren konnte.
Ein solches geschah am 9. März 1739, wie wir aus dem Eintrag im Ratsprotokoll erfahren. Die im Eintrag namentlich ungenannte Witwe von „Peter Franck von den Steinen“ berichtete gemeinsam mit einem Nachbarn über die Katastrophe. Der Namenszusatz „von den Steinen“ bezeichnet einen Ort im heutigen Düsseldorfer Stadtteil Hamm, der in unmittelbarer Nähe zur Anlegestelle lag. Ihr Mann beförderte demnach nachmittags drei Personen in einem kleinen Boot, dem „Nachen“, von „von den Steinen“ über den Rhein nach Neuss, so die Witwe. Beim Anlanden, das je nach Uferbeschaffenheit und Windstärke nicht ganz einfach ist, brach durch das harte Steuern der obere Teil der Fock und erschlug den Fährmann Peter Franck. Der Hinweis, dass der Verunglückte „todt verblieben“ ist, lässt vermuten, dass mögliche Wiederbelebungsversuche erfolglos blieben.
Den Unglücksort besichtigten daraufhin der erzbischöfliche Vogt Sybenius (der zugleich auch Schultheiß von Uedesheim war), die Neusser Bürgermeister Johannes Heinrich Jordans und Peter Reinnartz sowie der Stadtsekretär. Für die Dokumentation war der Buchmeister Johannes Theodor de Greef zuständig. Der Chirurg Chorus konnte nur noch den Tod des Fährmanns feststellen. Anschließend erhielt die Witwe gemeinsam mit ihren volljährigen Kindern die Erlaubnis für eine katholische Beerdigung auf dem Kirchhof am Münster.