Eintrag 88224. September 1740 Johan
Wilhelm
Hoffman
bey dieser von denen gemeindts freunden
begehrter convention haben dieselbe propo-
nirt, daß dem Johan Wilhelm Hoffman in
gefolg deren vor und nach ergangenen
rathschlußen inhibirt werden mögte keine
scheur dahin auff seinem erb setzen zu
laßen, warauff der bescheidt demselben
auffzugeben mit dem baw in so lang in-
zuhalten, biß darahn die versprochenen
conditiones schrefftlich entworffen, und
in magistrate und denen gemeindtsfreunden
abgemacht seijn worden....