Band 30: Seite  25  

  • Eintrag 13020. Mai 1738 das rundele oder thurm in den regulier herrengarthen solle zu stellung der haacken beij kunfftiger gottestracht gebraucht werden....
  • Eintrag 13220. Mai 1738 der wegen des rundels mit dem obercloister1722eingegangener contract ist in copiae abgelaßen, welchem die gemeinde noch wie vorhin contra- diciren, und nicht darinnen consentijrt zu haben vorgeben....
  • Eintrag 13424. Mai 1738 beij heuth extraordinaire gehaltene raths- convention haben herren bürgermeisteren von dem zu Bonnanhaltenden landtag herunter kommende dasjenige, was bißhero ferner verhandelt, umb- ständlich referirt, auch eine von Ihre churfurstliche durchlauchtgegebene resolution super modo collatandi verleßen worden...
  • Eintrag 13624. Mai 1738 dan ist scedula requisitionis et protectationis regularium wegen gebrauchten rundels, so zu lößung der haacken gestern gebraucht worden, verleßen, wogegen ein ehrsamer rath sich quae cunque deferventia et necessaria referiren thunt und in deßen der vorgebragter contract nachgesehen werden soll....
  • Eintrag 13824. Mai 1738 supplicantinnen wittib Hanß Henrichen Spicker- nagel wegen continuation der bedienung hießiger stattkalckmaaß soll dabeij continuirt werden....
  • Eintrag 13924. Mai 1738canonischer halffman soll nachmahlen angesagt und bedeuthet werden, daß die frembde zimmerleuthe ab- schaffen, und den bereits verdienten lohn inhalten dabeij denen zimmerleuthen, wie noch in der arbeith die werckgezeug hinweggenohmen werden sollen....