Band 30  : Seite 267

  • Eintrag 134217. April 1742 dan ist magistratsherren meinung, daß die von denen herrencommissarien gegebene scheine des empfangenen brandtholtzes auff verlangen denenselben wieder obrück gegeben werden könten....
  • Eintrag 134324. April 1742 seindt die von herrndeputatis ferner herunter gelaßene landtags handlung verleßen worden....
  • Eintrag 134424. April 1742 dan ist ein gnädigstes churfürstliches befelch wegen preiß und zahlung des von denen officieren empfangen- und zahlenden brandtholtz ver- leßen....
  • Eintrag 134524. April 1742 wegen abgang des untermuhlens knechtahn der niederpfortzen mullenRutgerusSchmitz der schwager des oberpfortzen mullers H. H. ahngenohmen worden....
  • Eintrag 13461. Mai 1742 herren bürgermeistere referiren magistratsherren des raths sampt beruffenen gemeindtsfreunden, wie daß die frantzosen hießige stadt wießenmit hornviehe und pferden zu betreiben willens und zwarn gegen bahre zahlung, warauff magistratsherren meinung, daß man so viel als möglich dieses zu excesiren, und durch ahnweisungh benachbahrten wießen zu hinterbringen suchen mögte, immittels dießes auch auff Bonn zu erhaltung einiger remedijrung zu berichten were....