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  • Eintrag 191. April 1815wird beschloßen, daß den aus französischen Diensten Rück- gekehrten welche in [ Clage?]zum Militär Dienst von neuem wieder bestimmt werden, und keine Unter- stüzung von ihrer Familie haben, zur Anschaffung einiges Nothwendigkeiten jedem eine Zulage von 20 francs gemacht werden soll....