Eintrag 14130. Juli 1829Der älteste Sohn der Wilhelm Steprath in der Bauerbahnbei Neuss wird bis November
dieses Jahres vom Schulbesuch
freigesprochen, weil er seiner Mutter während dieser Zeit un
entbehrlich ist....
Eintrag 14230. Juli 1829Herr Consistorialrath Poll trug vor: 1. Am 8. dises habe Herr DirectorMeis ihm eine
an die Schulcomissiongegen die Veräußerung des sogenannten Gensdermerie-Gebäudes,
als Bestandtheiles des hiesigen Collegiumsgebäudes, gerichtete
Vorstellung vom 28. vorigen Monats übergeben, in welcher er: a. die
verschiedenen Nachtheile aufstellte, die daraus für das Collegiumentstehen, b. den
Wunsch äußert, daß der projectirte Bau
auf Kosten der Stadt zum Nutzen und Gebrauch des Collegiums
ausgeführt werde, und zuletzt c für den entgegengesetzten
Fall die Frage aufstellt, zu wessen Vortheil die Kauf-
Schillinge benutzt werden sollen. 2. Diese Vorstellung des Directors sei mittels Rund-
schreibens vom 9. dieses dem Herrn Bürgermeister mitgetheilt
worden, um sich über den Inhalt gefälligst äußern zu wollen. 3. Der Herr Bürgermeister
habe unterm 10. dieses ihm
seine Äußerung wirklich zugehen lassen. In derselben sehe der
Herr Bürgermeister das fragliche Gensdarmerie-Gebäude als
Eigenthum der Stadt an und hieraus folgere er, daß die
Stadt das Recht habe, dieses Gebäude zu veräußern. Auch
habe die Königliche Regierung bereits die Einleitung des durch den
Stadtrath beschlossenen Verkaufes autorisiert - Herr Consistorial-
Rath Poll legte nun noch: 4. ein von dem beim Rheinischen Appelationsgerichtshofe
angestellten
Advokat-Anwalt Gade zu Cöln am 25. dieses ertheilte
Gutachten vor, welches der Herr Bürgermeister sich über den
besagten Gegenstand hatte geben lassen, worin dieser Rechts-
gelehrte sich dahin erklärt, daß dem Collegium jeder
Titel fehle, diejenigen Verfügungen zu contestiren, welche
der Stadtrath in Ansehung des Schulgebäudes mit Bewilli-
gung der Königlichen Regierung zu treffen für gut findet, und
daß die Stadt befugt sei, des erhobenen Einspruchs ungeachtet,
mit der Veräußerung fortzufahren. Diese drei Aktenstücke wurden nun verlesen und erwogen
und nachdem der Herr. Bürgermeister die Art, wie die aus
der fraglichen Veräußerung für das Collegium entstehenden
Unbequemlichkeiten und Nachtheilen abzuhelfen, angegeben,
auch seine Bereitwilligkeit angebothen hat, die Mittel hierzu
von Seiten der Stadt herzugeben, ist die Schulcomission,
in Erwägung, daß der Stadtrath den Verkauf des ob-
gedachten Gebäudes zur Verschönerung der Stadt be-
schlossen, und die Königliche Regierung diesen Beschluß ge-
nehmigt hat, der einstimmigen Meinung, sie müsse sich
gegen alles Nachtheilige, welches aus dieser Ver-
äußerung für das Collegium hervorgehen könnte,
verwahren und sich alle Rechte desselben vorbehalten, und
insbesondere diese, wenn in Zukunft eine Erweiterung
desselben oder eine Erhebung zu einem Gymnasium erfolge,
die Stadt aus der vorgegangenen Veräußerung keinen
Vortheil ziehen, und sie habe dann die nämlichen Ver-
pflichtungen, als wenn dieses Gebäude auch unveräußert
wäre; eben so seien die 50 Thaler welche die Stadt
bisher für die Bibliothek dem Collegium jährlich entrichtet,
fortwährend zu geben; und die von der Königlichen Regierung
desfalls erlassenen Verfügung müsse forthin bestehen
und vollzogen werden, ungeachtet das fragliche Gebäude
veräußert worden sei. Der Herr Bürgermeister
machte die Zusage: 1. zu diesem Zwecke zu wirken
und das Geeignete veranlassen zu wollen, sodann 2. an
einer schicklichen, näher zu wählende Stelle im Collegium
einen neuen Abtritt anstatt desjenigen, welchen durch
der Verkauf des fraglichen Gebäude verloren
geht, machen, auch 3. eine neue Treppe sammt Ein-
gang zum Speicher anstatt der wegfallenden, ver-
fertigen, ferner 4. den Schuppen auf den Hofe
repariren; in der Art einrichten und erweitern zu
lassen, daß dort das Brandgeriß und die Kohlen
für das Collegium niedergelegt werden können;
und 5. bei der nächsten Anfertigung der Büdgets
der hiesigen Stadt in demselben für den Verlust des Gartentheils 50 Thaler zur Anschaffung
von noch fehlenden
physikalischen Apparaten und Instrumenten für das Collegium
auswerfen zu wollen. Die Schulcommission nahm diese von dem Herrn Bürgermeister
gegebene Zusage im Namen des Collegiums an. -...