Eintrag 12421. April 1841In Verfolg der vorläufigen Erklärung
vom 6. Mai
vorigen. Jahres., nach welcher eine Modifica-
tion bei dem bisher Statt findenden Weidgan-
ge der Kühe für zweckmäßig und nothwen-
dig erachtet, eine nähere Erörterung und
Feststellung dieser Modification aber einst-
weilen vorbehalten wurde, ging der Stadt-
rath von Neuhs, nachdem der Gegenstand seitdem
mehrfach besprochen, und von verschiedenen Seiten
beleuchtet wurden, zu nachstehenden defini-
tiven Beschließungen über: 1.) Die bisherige Einrichtung, nach welcher die
Kühe schon im Monat Mai zur Kuhweidegetrieben wurden, hört von diesem Jahre an
auf, und es wird der Anfang der Beweidung in
dem Grummet der Kuhweide sowohl als in
jenem der übrigen städtischen Grundstücke
auf die ersten Tage des Monats August in
jedem Jahre bestimmt. Die Kuhweide soll dem noch zum Vortheil der Stadt als Gras öffent-
lich verkauft respetive verpachtet werden. 2., Wie nun diese Änderung in Benutzung
der
städtischen Kuhweide dem Gemeinde-Arear
in finanzieller Beziehung unstreitig Vortheile
gewähren werde, so wurde ferner beschlossen,
daß nun der dadurch erreichten Mehr-Einnahme
zwei Drittheile an der jährlichen Communal-
steuer abgekürzt, das heißt weniger als sonst
umgelegt, das andere Drittheil aber zu städti-
schen Bedürfnissen verwendet werden sollen. 3., Die bis jetzt Statt gefundene Einrichtung,
nach welcher die Anschaffung und Unterhaltung
von Zielochsen gegen Beziehung des Spanngeldes
und eine nur der Stadt-Casse gezahlte Prämie
einem hiesigen Ackersmanne übertragen war, soll
nach Ablauf des bestehenden Contractes, also mit
dem 1. Januar 1842
ihr Ende nehmen und fortan
hier wie anderwärtig die Haltung von Zielochsen
jedem Einwohner überlassen bleiben, in welcher
Hin-
sicht, neben der entstehenden Cuncurenz, die
für die Rhein Provinz unterm 28. Mai 1829 erlas-
sene Zuchtstier-Kür-Ordnung die Anschaffung
tüchtiger Stiere von guter Race? unfehlbar
herbei-
führen werde. 4., Statt des bisherigen Weidegeldes von zwei
Thalern wird in Berücksichtigung der von nun an
blos auf den Grummet beschränkten Beweidung
eine jährliche Abgabe von fünfzehn
Silbergroschen von
jeder Kuh zum Vortheil der Stadt-Casse
erhoben, aus welchem Ertrag dann auch das
Gehalt der Kuhhirten, welche wie bisher auf
städtische Rechnung fortbestehen bleiben, ge-
zahlt wird. 5., Den endlich in Folge der jetzt später ein-
tretenden Beweidung einige wenige der unbemittelten Kuhbesitzer wegen der Fütte-
rung in der Zwischenzeit etwa in Verlegen-
heit kommen möchten, so beschloß der Stadt-
rath, diesen jede mögliche Begünstigung zuzu-
wenden, und zur Prüfung deshalb eingehender
Gesuche eine aus dem Bürgermeister, den Mit-
gliedern Peter
Schumacher, Johann Peter
Kallen, Joseph Kayser und Michael Frings
beste-
hende Commission zu ernennen, welche dem-
nächst in versammeltem Stadtrathe das Re-
sultat vorzutragen haben wird. A. u. s....