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  • Eintrag 12421. April 1841In Verfolg der vorläufigen Erklärung vom 6. Mai vorigen. Jahres., nach welcher eine Modifica- tion bei dem bisher Statt findenden Weidgan- ge der Kühe für zweckmäßig und nothwen- dig erachtet, eine nähere Erörterung und Feststellung dieser Modification aber einst- weilen vorbehalten wurde, ging der Stadt- rath von Neuhs, nachdem der Gegenstand seitdem mehrfach besprochen, und von verschiedenen Seiten beleuchtet wurden, zu nachstehenden defini- tiven Beschließungen über: 1.) Die bisherige Einrichtung, nach welcher die Kühe schon im Monat Mai zur Kuhweidegetrieben wurden, hört von diesem Jahre an auf, und es wird der Anfang der Beweidung in dem Grummet der Kuhweide sowohl als in jenem der übrigen städtischen Grundstücke auf die ersten Tage des Monats August in jedem Jahre bestimmt. Die Kuhweide soll dem noch zum Vortheil der Stadt als Gras öffent- lich verkauft respetive verpachtet werden. 2., Wie nun diese Änderung in Benutzung der städtischen Kuhweide dem Gemeinde-Arear in finanzieller Beziehung unstreitig Vortheile gewähren werde, so wurde ferner beschlossen, daß nun der dadurch erreichten Mehr-Einnahme zwei Drittheile an der jährlichen Communal- steuer abgekürzt, das heißt weniger als sonst umgelegt, das andere Drittheil aber zu städti- schen Bedürfnissen verwendet werden sollen. 3., Die bis jetzt Statt gefundene Einrichtung, nach welcher die Anschaffung und Unterhaltung von Zielochsen gegen Beziehung des Spanngeldes und eine nur der Stadt-Casse gezahlte Prämie einem hiesigen Ackersmanne übertragen war, soll nach Ablauf des bestehenden Contractes, also mit dem 1. Januar 1842 ihr Ende nehmen und fortan hier wie anderwärtig die Haltung von Zielochsen jedem Einwohner überlassen bleiben, in welcher Hin- sicht, neben der entstehenden Cuncurenz, die für die Rhein Provinz unterm 28. Mai 1829 erlas- sene Zuchtstier-Kür-Ordnung die Anschaffung tüchtiger Stiere von guter Race? unfehlbar herbei- führen werde. 4., Statt des bisherigen Weidegeldes von zwei Thalern wird in Berücksichtigung der von nun an blos auf den Grummet beschränkten Beweidung eine jährliche Abgabe von fünfzehn Silbergroschen von jeder Kuh zum Vortheil der Stadt-Casse erhoben, aus welchem Ertrag dann auch das Gehalt der Kuhhirten, welche wie bisher auf städtische Rechnung fortbestehen bleiben, ge- zahlt wird. 5., Den endlich in Folge der jetzt später ein- tretenden Beweidung einige wenige der unbemittelten Kuhbesitzer wegen der Fütte- rung in der Zwischenzeit etwa in Verlegen- heit kommen möchten, so beschloß der Stadt- rath, diesen jede mögliche Begünstigung zuzu- wenden, und zur Prüfung deshalb eingehender Gesuche eine aus dem Bürgermeister, den Mit- gliedern Peter Schumacher, Johann Peter Kallen, Joseph Kayser und Michael Frings beste- hende Commission zu ernennen, welche dem- nächst in versammeltem Stadtrathe das Re- sultat vorzutragen haben wird. A. u. s....