Band 45: Seite  164  

  • Eintrag 18025. November 1841Der Stadtrath vollzog heute den Verwendungs- Plan für die Communal-Wegebau-Arbeiten des Jahres 1842. Nach Maaßgabe der Beschließung vom 14. April1840 sind die Wegebau-Mittel nicht in Hand-und Spanndiensten aufgenommen, sondern überall in Gel- de veranschlagt. Überhaupt sind 2075 Thaler zur Verwendung bestimmt wovon ein Betrag von 540 Thalern durch Umlage mit der Communal Steuer aufgebraucht, und eine Summe von 1535 Thalern aus den gewöhnlichen Mitteln der Stadt- Casse disponibel gestellt werden soll. Beide Summen sollen in den städtischen Etat pro 1842 aufgenommen werden. Actum ut Supra...
  • Eintrag 18125. November 1841Der Stadtrath, den Nutzend nicht verkennend, welchen die Errichtung eines Schiffbauwerftes der hiesigen Schiffahrt sowohl als dem allgemeinen Verkehre bringen wurde, genehmigt, daß dem Wie nun aber dieses Grundstück an den hiesigen Handelsmann Godfried Hütten verpachtet, derselbe nach Verhandlung jedoch vom gestrigen Tage gegen einen Nachlaß von jährlich 7 Thalern 25 Silbergroschen zu jenem Zwecke davon abzustehen bereit ist, so wurde vom Stadtrath ferner der obige Nachlaß ebenfalls bewilligt. Actum ut supra...