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  • Eintrag 20026. Februar 1842Es wurde der durch Verfügung der königlichen Regierung vom 1. Februar courant I L. II N° 2169 zum Mitgliede des Stadtrathes bestellte Herr Winand Hansen in die Sitzung eingeführt. Derselbe schwur in die Hände des Bürgermeister folgenden Eid aus: "Ich schwöre zu Gott dem Allmächtigen und „Allwissenden einen leiblichen Eid, daß, nachdem „ich zum Stadtrathe bestellt worden, Seiner „königlichen Majestät von Preußen Friedrich „Wilhelm dem Vierten , meinem Allergnädig- „sten Herrn, und wenn Hochdieselben nicht mehr „sein möchten, dessen Thronfolgern ich treu „und gehorsam seie, alle mir vermögen meines „Amtes obliegenden Pflichten gewissenhaft und „genau erfüllen, auch mich darum durch kein „Ansehen der Person, keinen Vortheil, keine „Leidenschaften oder andere Neben-Absichten „abhalten lassen, überhaupt aber in allen Nachdem dieser Eid von dem neuen Stadrathe geschwo- ren worden, wurde demselben die ErnennungsUrkunde eingehändigt, und die Installation für vollzogen er- klärt. Actum ut Supra...