Eintrag 2017. März 1842Der Stadtrath nahm heute die von dem Verwal-ter Rosellen für
das Jahr 1841 aufgestellte
Leihhaus-Rechnung
zum Revision, und begleitete
dieselbe mit folgenden Erläuterungen: Einnahme. Eine
Verfügung der königlichen Regie-
rung vom 28. April
1841 I L. II A N° 4919 hat
die Rechnung des Leihhauses vom Jahre 1840 als
richtig erklärt. Der Bestand ist mit 371
Thalern 28 Silbergroschen6 pfennige unter A gehörig
eingetragen. Defecte (Lit. B) sind nicht zu verrechnen. An Pfand-Vorschüssen sind
nach der Rechnung
von 1841 zu erheben geblieben 7700
Thalern 21 Silbergroschen ,
welche hier unter den Resten sub Lit. C in wirk-
liche Einnahme gebracht worden. Zinsen von die-
sen Vorschüssen sind nicht zu berechnen. Bei den laufenden Einnahme (Lit. D) sind
Titel I an erstatteten Vorschüssen
von einge-
lösten Pfändern 14725
Thalern 1 Silbergroschen, in Übereinstim-
mung mit den Büchern zur Einnahme gebracht.
Die Soll-Einnahme beträgt 28706
Thalern 1 Silbergroschen, wonach
also ein Einnahme-Rest von 13981
Thalern verbleibt,
welcher als solche pro 1842 wieder vorzutragen
ist. Die ferner aufgeführten Einnahmen
Titel II Zinsen von erstatteten
Vorschüssen in Be-
trage von 1162
Thalern 9 Silbergroschen 5 Pfennige
;
Titel III Pfandverkaufsgelder
betragend 8 Thalern29 Silbergroschen 4
Pfennige;
Titel IV Überschießende
Pfandverkaufsgelder
betragend 101
Thalern 27 Silbergroschen 5
Pfennigefanden sich mit den Büchern übereinstimmend. Es wird bemerkt, daß sich bei
Titel II an
Zinsen ein Einnahme-Rest von 94
Thalern 24 Silbergroschen 4
Pfennigeergiebt, welcher ebenso wie der EinnahmeRest
(:§.4:) als solcher pro 1842 vorzutragen ist, so
daß die Rest-Soll-Einnahme insgesammt 14015
Thalern24 Silbergroschen 4
Pfennige beträgt. Titel V Zum Betriebe des Leihhauses, welches durch
die in Düsseldorf
einstweilen aufhörende
Geschäftsführung in diesem Jahre bedeutend am
Umfang zugenommen hat, wurden in wenigen
Jahren von Privaten an Capitalien 3000
Thalernaufgenommen, welche hier zur Einnahme ge-
bracht sind. Titel VI Aus der Sparcasse wurden
entnommen
und zur Einnahme gestellt 4450
Thalern Preussisch Courantderselben aber nach pag. 8 der Rechnung zurück-
erstattet 1200
Thalern , so daß die Leih-Anstalt
einschließlich der frühere Anleihe von 4900
Thalernder Sparcasse am Schlüsse des Jahres 1841 im ganzen 8150 Thalern verschuldete
Titel VII. Der reine Gewinn der Sparcasse, welcher
zu-
lge hoher RegierungsVerfügung vom 5. März 1836I L. II N° 4224 zur Bestreitung der
Ausgaben des
Leihhauses mit den
übrigen Einnahmen verwendet
wird, ist mit 301
Thalern 5 Silbergroschen 6
Pfennige hier in Einnahme ge-
stellt. Einschließlich der Einnahme aus den Vorjahren
wurde die GesammtEinnahme auf 31822
Thalern 2 Silbergroschen2 Pfennige festgestellt. Nach der
Zinsen-Berechnung stellt
sich pro 1841 beim Leihhause ein reiner Zinsenge-
winnst von 261
Thalern 17 Silbergroschen 11
Pfennige, und einschließlich
des Zinsengewinnstes aus den Vorjahren, welcher
1172 Thalern 19
Silbergroschen 6 Pfennige betrug, ein Zinsengewinnst bis
1841 einschließlich von 1434
Thalern 7 Silbergroschen 5
Pfennige, welches
Resultat zu den erfreulichen gehört . Vorschüsse Lit. A, und Defecte Lit. B sind nicht
zu berechnen. Nach der Rechnung von 1840 betrugen die Ausgabe-
Reste 6900 Thalern
Preussisch Courant, welche sub Lit. C.
richtig in Soll gestellt sind. Eine
Rückerstattung
auf diese Summe hat nicht stattgefunden.
Es sind aber, wie schon oben bemerkt, auf die
im Jahre 1841 bei der Sparcasse aufgenommenen
Beträge von 4450
Thalern zurückerstattet 1200 Thalern,
so daß die Schuld des Leihhauses an die Sparcasseum 3250 Thalern
vermehrt wird, und also einschließ-
lich der bis Ende 1840 sich auf 4900
Thalern stellen-
den Schuld überhaupt am Schlusse des Jahres
1841 eine Summe von 8150
Thalern beträgt. Die Gesammtschuld des Leihhauses am
Schlusse des Jahres 1841 stellt sich auf 13150
Thalernworum
a. dem Verwalter Rosellen als eingeschossene
baarer Cautions-Betrag . . . . . . . 2000
Thalern „ - „ -
b. verschiedenen Privaten . . . . . . . 3000 „ - „
-
c. der Sparcasse . . . . . . . . . . 8150 „ - „ - überhaupt also wie oben 13150 „
-
Gebühren. Zu Übereinstimmung mit den Büchern sind Lit D
Titel I ungeleisteten Vorschüssen
auf Pfänder
im Jahre 28706
Thalern 1 Silbergroschen ausgegeben, und hier
richtig verrechnet. bei Prüfung
des Titel II Kosten der
Pfandverkäufe betra-
gend 8 Thalern 16
Silbergroschen 6 Pfennige,
des Titel III Überschüsse aus dem
Erlös der ver-
kauften Pfänder betragend 101
Thalern 27 Silbergroschen 5
Pfennige und
des Titel IV. Verwaltungskosten
betragend über-
haupt 737 Thalern 7
Silbergroschen fand sich nichts zu bemer-
ken. Eben so boten die Ausgaben des
Titel V, und na-
mentlich die Zinsen-Zahlungen an den Verwal-ter Rosellen für
das als Caution eingeschossene
Capital von 2000
Thalern und an verschiedenen Pri-
vaten für die bei denselben zum Betriebe
des Leihhauses
aufgenommenen Capitalien,
welche Zinsen im Ganzen 121
Thalern 19 Silbergroschen 2
Pfennige be-
tragen, keinen Anlaß zu Erinnerungen
dar. Rückerstattungen auf die im Jahre
1841 von Privaten aufgenommenen Capitalien
haben nicht statt gefunden, und es ist der
Betrag derselben mit 3000
Thalern in Ausgabe- Rest aufgeführt. Dagegen wurde an die Sparcasse (Titel VI) auf
das
im Jahre 1841 bei derselben aufgenommene Ca-
pital von 4450
Thalern ein Betrag von 1200 Thalern zurück-
erstattet, welcher hier richtig in Ausgabe
gestellt
ist. An Zinsen wurden der Sparcasse 319
Thalern 18 Silbergroschen1 Pfennig vergütet. Titel VII. Die Auszahlung der
Gratification von
75 Thalern an den
Verwalter Rosellen für das Jahr
1840 gründet sich auf das den Belegen in
Abschrift
beigefügte Rescript der Königlichen Regierungvom 30. März 1841
I L. II N° 4606 Die übrigen Ausgaben des Tit VII , und unter
diesen auch die für Bureauhülfe geleistete, bei
dem gestiegenen GeschäftsVerkehre unvermeid-
liche Ausgabe von 24
Thalern 5 Silbergroschen (:betrag N° 29:)
wurden geprüft, richtig gefunden, und geneh-
migt. Die Gesammt-Ausgabe wurde schließlich auf
31313 Thalern 19
Silbergroschen 1 Pfennig und der Bestand auf 508
Thalern13 Silbergroschen 1
Pfennig festgestellt. Nach dem Ergebniß der Rechnung beträgt
das zu erstattende Betriebs-Capital 13150
Thalern,
wogegen das Leihhaus wegen geleisteter Vor-
schüsse 14075
Thalern 24 Sgr 4 Pf zu fordern hat. Weiter fand sich nichts zu bemerken Actum
ut supra der Bürgermeister und Stadtrath....