Eintrag 19429. September 1842 Der Bürgermeister legte den zufolge Regierungs
Verfügung von 7. September 1837 I Seite II N° 9949
ihm entworfenen Gemeinde-Etat für daß Jahr
1843 dem heute versammelten Stadtrathe vor, wel-
cher demnach die Prüfung und Feststellung dessen
in folgender Weise bewirkte. Im Allgemeinen wird bemerkt, daß die vor-
kommende Abweichungen der Einnahmen von
1843 gegen jene von 1842 durch die beigeschlossenen
Beläge überall vollständig aufgeklärt sind, und
daher der Kürze halber Bezug genommen wird. Über die wandelbaren Einnahmen und Ausga-
ben ist den Belägen eine Durchschnitts-Berech-
nung der drei letzten Jahren vorangeheftet,
deren Resultate, wo nicht besondere Verhältnisse
ein Anderes nöthig machten, aufgenommen sind. Titel II. Artikel 12. Der Ertrag der
Pacht von denjeni-
gen Parzellen der Kuhweide, welche unbemittelten
Kuhbesitzern zur Benutzung überlassen wurden,
welche im Etat von 1842 als eine muthmaßliche
Einnahme unter Titel III. Artikel 5 aufgeführt war,
ist nach dem den Belägen Sub. N° 13a beigefügten,
von Königlicher Regierung genehmigten Protocolle
vom 28. August des Jahres als eine für die nächste Zeit
feststehende Einnahme nun hier aufgenommen
worden. Titel II. Artikel 13. Es richtet sich der Beitrag wegen
ausschließlicher Benutzung der Jagd auf eigen-
thümlichen Grundstücken nach denjenigen Aus-
lagen, welche die Gehälter, Kleidungs-Gelder
und MietEntschädigung für die Feldhüter er-
fordern. Da nun wie im Titel II. der Ausgabe
zur Sprache kommen wird, die Kleidungs Gelder
für die Feldhüter um Einiges verstärkt worden
sind, so hat auch den vorliegende Beitrag
eine verhältnißmäßige Erhöhung erfahren. Titel III. Artikel 1. Dem muthmaßlichen Ertrage
des städtischen Gras-Verkaufs ist jener von
den gleichzeitig zur Ausstellung kommende
65 Morgen der ehemaligen Kuhweide zugesetzt
worden, welcher im Etat von 1842 unter Titel 3. Artikel 6.
aufgenommen war, und an letzterer Stelle nun
wegfällt. Diese Gras-Verkäufe werden zusammen
die zum Etat gebrachte Summe von 3700 Thaler
wohl erreichen, und letztern in Rechnung durch
die Verkaufs-Verhandlungen speziell nachge-
wiesen werden. Titel I. In dem Ertrage der Communal-Steuer
wird keine Änderung vorgenommen, und dieselbe
wie bisher auf Grund- und Klassensteuer mit Ausschließung der 17. und 18. Stufe der
letztere erhoben. Titel II. Artikel 2. Soviel sich augenblicklich beur-
theilen läßt, wird der Bestand der Rechnung von
1842 etwa auf 100 Thaler sich belaufen, welche hier aus-
schließlich zum Etat gebracht sind. Titel VI. Artikel 5 '/2. der pensionirte Lehrer
Wredenhat die von ihm gehaltene Warteschule aufge-
gegeben. Das Viertel des Schulgeldes, welches die-
selbe an die Stadt-Kasse abgab, fällt daher für
die Folge weg. Sonst fand sich bei der Einnahme nichts zu er-
innern, und es wurde dieselbe demnach über-
haupt zu Summe von 27700 Thaler festgestellt. Titel I. Artikel 5. Amtsblatt Register
und Ge-
setzsammlung sind nicht allein für das Bürger-
meister- sondern auch für das Polizei-Amtzu beschaffen, und außerdem erhalten daß
Amtsblatt und dessen Register auch die wie(?)
Elementarschulen auf städtische Rechnung. Daß
derfallsige Credit des Etats ist daher, unter
gleichzeitiger Berücksichtigung der Einbandskosten
um Einiges erhöht worden. Die wirkliche Aus-
gabe wird speziell nachgewiesen. Titel II. Artikel 9. 11. und 13. die Feldhüter Cremer,
Quadtund Muckenhaupt haben vorgestellt, daß sie mit
dem bisher ausgeworfenen Kleidungsgelde ad 10 Thalerjährlich für Jeden nicht zureichten,
zumal ihre
Dienstverrichtung sie den Unbilden der Witterung
stets aussetze. Das Kleidungsgeld ist daher für Je?
um 5 Thaler erhöht, und sonach auf 15 Thaler festgesetzt
worden. - Titel II. Artikel 22 '/2. Der Zusatz, welchen die drei
Polizeidiener zur Anschaffung eines Überrockes
um das andere Jahr erhalten, und pro 1842
empfangen haben, fällt für 1843 aus. Titel IV. Artikel 3. Auf die für den Bau der
Neuhs Rheyd-
ter-Straße bei der Sparcasse mit höherer Geneh-
migung aufgenommene Beträge wird im Laufe
dieses Jahres noch eine Summe von 4000 Thalern
restituirt, so daß pro 1843 nur noch ein Capital-
Betrag von 6600 Thalern zu verzinsen bleibt, wozu
die für aufgeführten Zinsen von 297 Thaler erforder-
lich sind. Titel V. Artikel 5. Zur Unterhaltung der verschiedenen
Communalwege, und insbesondere auch für die
Instandsetzung der 2. Abtheilung des Weges
nach Büttgen werden hier 1875 Thaler vorzuschlagen.
Der Verwendungsplan wird speziell zur Geneh-
migung eingereicht werden. Titel V. Artikel 14. Für die nothwendig fortzusetzenden
Ausbaggerungen im Erft-Canale, für Repara-
turen und sonstige Auslagen bei der Erft wird
im Jahre 1843 mit einem Betrage von beiläufig
968 Thalern 15 Silbergroschen, auszukommen sein. Die Verwendung
derselben geschieht nach den bestehenden Bau-
Vorschriften. Titel V. Artikel 16. Nach den von der Schul-Behördeund der Königlichen
Regierung veranlaßten
Untersuchung gewähren die Localien der Frei-
schule bei Weitem nicht den nöthigen Raum zur
Aufnahme der auf dieselbe hingewiesenen armen
Kinder. Eine Erweiterung des Gebäudes ist daher
als unumgänglich nöthig befunden worden, und bereits liegt das dieserhalb ausgarbeitete
Project nebst Kosten-Anschlag der Königlichen
Regierung zur Genehmigung vor. Der Betrag
des letztern ist mit 1250 Thalern hier zum Etat
gebracht, und es soll die Arbeit seiner Zeit
öffentlich verdungen werden. Titel VI. Artikel 1. und 2. Die hier aufgeführten Zu-
schüsse, welche für die Orts-Armen-Casse und
das Hospital pro 1843 nöthig sind, gründen sich auf
die besonders vom Stadtrathe begutachteten
Etats beider Anstalten, welche Königlichen Re-
gierung zur Genehmigung verliegen. Titel VII. Artikel 2. In dem Collegium bedarf die
Haupt-
Treppe einer durchgreifenden Reparatur, welche
etwa 25 Thaler erfordern wird. Der dem Directorfür Reparaturen, Brand und Luft jährlich
überwiesene Betrag von 150 Thaler reicht dazu
nicht aus, und es ist diese Summe daher um den
Bedarf von 25 Thaler erhöht worden. Es gilt die
Erhöhung aber blos für das Jahr 1843 mit der
Maaßgabe, daß pro 1844 wieder die gewöhnliche
Summe von 150 Thaler eintreten wird. Titel VII. Artikel 23. Statt des Lehrers Wreden
hat nach
vielseitigen Wunsch und besondern Antrag der
Schul-Commission die von dieser als qualifizirt
erachtete Demoiselle Bongartz eine Warte-
schule für Kinder unter dem schulpflichtigem Alter
errichtet. Die früher an den Lehrer Wreden bezahlte
geringe MiethEntschädigung von 10 Thaler wird dem-
nach auf die p Bongartz übertragen, davon
seitherige Leistungen befriedigen. Titel VIII. Artikel 1. Als Zuschuß zu den Bedürfnissen
der katholischen Pfarrkirche werde nach dem Bei- gefügten Kirchen-Budjet für das Jahr
1843 wie
für 1842 wieder 500 Thaler erfordert, welche daher
aufgenommen sind. Titel IX. Artikel 6. Nach Vorschrift hoher Regierungs-
Verfügung vom 4. Oktober 1841 I Seite III. N° 6200
wird nunmehr nach Anleitung des früher aufge-
stellten Schulden-TilgungsPlanes auf successive
Tilgung der zum Erft-und Brückenbau aufge-
nommene Capitalien im Haupt-Betrage
von 60,000 Thalern ernstlich Bedacht gehalten
worden, zu welchem Zwecke hier 2000 Thaler, und
zwar
a., aus den Erftschiffahrts-Gebühren 1400 Thalerb., aus den gewöhnlichen Einkünften
der Stadt-Casse 600 Thalervorgeschlagen sind.
Es wird demnach die Einnahme der Erftge-
bühren verwendet wie folgt:
Bei Titel III. Artikel 6. der Einnahmen ist die Einnahme
der Erftschiffahrtsgebühren mutmaßlich aufge-
genommen mit 5200 ThalerNach vorliegendem Etat werden darauf ausge-
geben.
a., Titel I. Artikel 11. Besoldung des Hafenmeister 175 Thalerb., Titel I. Artikel
12. Hebegebühren des Empfänger 104 Thalerc., Titel IV. Artikel 2. Zinsen der für den
Erft- und
Brückenbau aufgenommenen Capitalien 2552 Thaler 15 Silbergroschend., Titel V. Artikel
14. an Reparaturen und
Ausbaggerungen pp 968 Thaler 15 Silbergroschene., Titel IX. Artikel 6. a. zur Rückerstattung
auf die
für den Erft- und Brückenbau aufgenomm-
nen Capitalien 1400 ThalerSumma wie oben die Einnahmen 5200 Thaler Der Stadtrath bedauert
zur allmähligen Amor-
tisation der für den Neuß Rheydter-Straßenbaubei der Sparcasse aufgenommenen Capitals,
welches nachdem darauf im Laufe dieses Jahres abermal
4000 Thaler abgelegt sein werden, nur noch
6600 Thaler betragen wird, für 1843 wegen Er-
mangelung disponibler Mittel keine Vorschlä-
ge machen zu können. Inzwischen sollen mögliche
Ersparungen dazu verwendet werden, wie denn
auch für 1844 und die folgenden Jahre wieder
alljährlich successive Restitutionen darauf
Statt haben sollen. Titel IX. Artikel 7. Für extraordinaire Ausgaben
sind zu vorschriftsmäßiger Berechnung nach den
Bestimmungen überhaupt 835 Thaler 23 Silbergroschen 6 Pfennig zum
Etat gebracht, wonach die Gesammt-Ausgabe
des Etats, übereinstimmend mit der Einnahme
sich auf 27700 Thaler stellt. Actumut supra...