Eintrag 26129. September 1842Der Bürgermeister legte den zufolge Regierungs
Verfügung von 7.
September 1837 I Seite II N° 9949
ihm entworfenen Gemeinde-Etat für daß Jahr
1843 dem heute versammelten Stadtrathe vor, wel-
cher demnach die Prüfung und Feststellung dessen
in folgender Weise bewirkte. Im Allgemeinen wird bemerkt, daß die vor-
kommende Abweichungen der Einnahmen von
1843 gegen jene von 1842 durch die
beigeschlossenen
Beläge überall vollständig aufgeklärt sind, und
daher der Kürze halber Bezug genommen wird. Über die wandelbaren Einnahmen und Ausga-
ben ist den Belägen eine Durchschnitts-Berech-
nung der drei letzten Jahren vorangeheftet,
deren Resultate, wo nicht besondere Verhältnisse
ein Anderes nöthig machten, aufgenommen sind. Titel II. Artikel
12. Der Ertrag der Pacht von denjeni-
gen Parzellen der Kuhweide, welche unbemittelten
Kuhbesitzern zur Benutzung überlassen wurden,
welche im Etat von 1842 als eine muthmaßliche
Einnahme unter Titel III.
Artikel 5 aufgeführt war,
ist nach dem den Belägen Sub. N° 13a beigefügten,
von Königlicher
Regierung genehmigten Protocolle
vom 28. August
des Jahres als eine für die nächste Zeit
feststehende Einnahme nun hier aufgenommen
worden. Titel II. Artikel
13. Es richtet sich der Beitrag wegen
ausschließlicher Benutzung der Jagd auf eigen-
thümlichen Grundstücken nach denjenigen Aus-
lagen, welche die Gehälter, Kleidungs-Gelder
und MietEntschädigung für die Feldhüter er-
fordern. Da nun wie im Titel II.
der Ausgabe
zur Sprache kommen wird, die Kleidungs Gelder
für die Feldhüter um Einiges verstärkt worden
sind, so hat auch den vorliegende Beitrag
eine verhältnißmäßige Erhöhung erfahren. Titel III. Artikel
1. Dem muthmaßlichen Ertrage
des städtischen Gras-Verkaufs ist jener von
den gleichzeitig zur Ausstellung kommende
65 Morgen der ehemaligen Kuhweide zugesetzt
worden, welcher im Etat von 1842 unter
Titel 3. Artikel 6.
aufgenommen war, und an letzterer Stelle nun
wegfällt. Diese Gras-Verkäufe werden zusammen
die zum Etat gebrachte Summe von 3700
Thaler
wohl erreichen, und letztern in Rechnung durch
die Verkaufs-Verhandlungen speziell nachge-
wiesen werden. Titel I. In dem Ertrage der
Communal-Steuer
wird keine Änderung vorgenommen, und dieselbe
wie bisher auf Grund- und Klassensteuer mit Ausschließung der 17. und 18. Stufe der
letztere erhoben. Titel II. Artikel 2.
Soviel sich augenblicklich beur-
theilen läßt, wird der Bestand der Rechnung von
1842 etwa auf 100 Thaler sich
belaufen, welche hier aus-
schließlich zum Etat gebracht sind. Titel VI. Artikel 5 '/2. der pensionirte Lehrer
Wredenhat die von ihm gehaltene Warteschule aufge-
gegeben. Das Viertel des Schulgeldes, welches
die-
selbe an die Stadt-Kasse abgab, fällt daher für
die Folge weg. Sonst fand sich bei der Einnahme nichts zu er-
innern, und es wurde dieselbe demnach über-
haupt zu Summe von 27700 Thaler
festgestellt. Titel I. Artikel 5. Amtsblatt Register und Ge-
setzsammlung sind nicht allein für das Bürger-
meister- sondern auch für das Polizei-Amtzu beschaffen, und außerdem erhalten daß
Amtsblatt und dessen Register auch die wie(?)
Elementarschulen
auf städtische Rechnung. Daß
derfallsige Credit des Etats ist daher, unter
gleichzeitiger Berücksichtigung der
Einbandskosten
um Einiges erhöht worden. Die wirkliche Aus-
gabe wird speziell nachgewiesen. Titel II. Artikel
9. 11. und 13. die Feldhüter Cremer, Quadtund Muckenhaupt haben vorgestellt, daß sie
mit
dem bisher ausgeworfenen Kleidungsgelde ad 10
Thalerjährlich für Jeden nicht zureichten, zumal ihre
Dienstverrichtung sie den Unbilden der Witterung
stets aussetze. Das Kleidungsgeld ist daher für
Je?
um 5 Thaler erhöht, und sonach auf
15 Thaler festgesetzt
worden. - Titel II. Artikel 22
'/2. Der Zusatz, welchen die drei
Polizeidiener zur
Anschaffung eines Überrockes
um das andere Jahr erhalten, und pro 1842
empfangen haben, fällt für 1843 aus. Titel IV. Artikel 3.
Auf die für den Bau der Neuhs Rheyd-
ter-Straße bei der Sparcasse mit höherer
Geneh-
migung aufgenommene Beträge wird im Laufe
dieses Jahres noch eine Summe von 4000 Thalern
restituirt, so daß pro 1843 nur noch ein Capital-
Betrag von 6600 Thalern zu verzinsen bleibt, wozu
die für aufgeführten Zinsen von 297
Thaler erforder-
lich sind. Titel V. Artikel 5.
Zur Unterhaltung der verschiedenen
Communalwege, und insbesondere auch für die
Instandsetzung der 2. Abtheilung des Weges
nach Büttgen werden hier 1875
Thaler vorzuschlagen.
Der Verwendungsplan wird speziell zur Geneh-
migung eingereicht werden. Titel V. Artikel
14. Für die nothwendig fortzusetzenden
Ausbaggerungen im Erft-Canale, für Repara-
turen und sonstige Auslagen bei der Erft wird
im Jahre 1843 mit einem Betrage von beiläufig
968 Thalern 15
Silbergroschen, auszukommen sein. Die Verwendung
derselben geschieht nach den bestehenden Bau-
Vorschriften. Titel V. Artikel
16. Nach den von der Schul-Behördeund der Königlichen
Regierung veranlaßten
Untersuchung gewähren die Localien der Frei-
schule bei Weitem nicht den nöthigen Raum
zur
Aufnahme der auf dieselbe hingewiesenen armen
Kinder. Eine Erweiterung des Gebäudes ist daher
als unumgänglich nöthig befunden worden, und bereits liegt das dieserhalb ausgarbeitete
Project nebst Kosten-Anschlag der Königlichen
Regierung zur Genehmigung vor. Der Betrag
des letztern ist mit 1250 Thalern hier zum Etat
gebracht, und es soll die Arbeit seiner Zeit
öffentlich verdungen werden. Titel VI. Artikel 1.
und 2. Die hier aufgeführten Zu-
schüsse, welche für die Orts-Armen-Casse und
das Hospital pro
1843 nöthig sind, gründen sich auf
die besonders vom Stadtrathe begutachteten
Etats beider Anstalten, welche Königlichen Re-
gierung zur Genehmigung verliegen. Titel VII. Artikel
2. In dem Collegium bedarf die Haupt-
Treppe einer durchgreifenden Reparatur, welche
etwa 25 Thaler erfordern wird. Der
dem Directorfür Reparaturen, Brand und Luft jährlich
überwiesene Betrag von 150 Thaler
reicht dazu
nicht aus, und es ist diese Summe daher um den
Bedarf von 25 Thaler erhöht
worden. Es gilt die
Erhöhung aber blos für das Jahr 1843 mit der
Maaßgabe, daß pro 1844 wieder die gewöhnliche
Summe von 150 Thaler eintreten
wird. Titel VII. Artikel
23. Statt des Lehrers Wreden hat
nach
vielseitigen Wunsch und besondern Antrag der
Schul-Commission
die von dieser als qualifizirt
erachtete Demoiselle Bongartz eine Warte-
schule für Kinder unter dem schulpflichtigem
Alter
errichtet. Die früher an den Lehrer Wreden bezahlte
geringe MiethEntschädigung von 10
Thaler wird dem-
nach auf die p
Bongartz übertragen, davon
seitherige Leistungen befriedigen. Titel VIII. Artikel
1. Als Zuschuß zu den Bedürfnissen
der katholischen
Pfarrkirche werde nach dem Bei- gefügten Kirchen-Budjet für das Jahr 1843 wie
für 1842 wieder 500 Thaler
erfordert, welche daher
aufgenommen sind. Titel IX. Artikel 6.
Nach Vorschrift hoher Regierungs-
Verfügung vom 4.
Oktober 1841 I Seite III. N° 6200
wird nunmehr nach Anleitung des früher aufge-
stellten Schulden-TilgungsPlanes auf successive
Tilgung der zum Erft-und Brückenbau aufge-
nommene Capitalien im Haupt-Betrage
von 60,000 Thalern ernstlich Bedacht gehalten
worden, zu welchem Zwecke hier 2000
Thaler, und
zwar
a., aus den Erftschiffahrts-Gebühren 1400
Thalerb., aus den gewöhnlichen Einkünften
der Stadt-Casse 600 Thalervorgeschlagen sind.
Es wird demnach die Einnahme der Erftge-
bühren verwendet wie folgt:
Bei Titel III.
Artikel 6. der Einnahmen ist die Einnahme
der Erftschiffahrtsgebühren mutmaßlich aufge-
genommen mit 5200 ThalerNach vorliegendem Etat werden darauf ausge-
geben.
a., Titel I. Artikel
11. Besoldung des Hafenmeister 175 Thalerb., Titel I. Artikel
12. Hebegebühren des Empfänger 104 Thalerc., Titel IV.
Artikel 2. Zinsen der für den Erft- und
Brückenbau aufgenommenen Capitalien 2552
Thaler 15 Silbergroschend., Titel V. Artikel
14. an Reparaturen und
Ausbaggerungen pp 968 Thaler 15
Silbergroschene., Titel IX.
Artikel 6. a. zur Rückerstattung auf die
für den Erft- und Brückenbau aufgenomm-
nen Capitalien 1400
ThalerSumma wie oben die Einnahmen 5200
Thaler Der Stadtrath bedauert zur allmähligen Amor-
tisation der für den Neuß Rheydter-Straßenbaubei der Sparcasse
aufgenommenen Capitals, welches nachdem darauf im Laufe dieses Jahres abermal
4000 Thaler abgelegt sein werden,
nur noch
6600 Thaler betragen wird, für 1843
wegen Er-
mangelung disponibler Mittel keine Vorschlä-
ge machen zu können. Inzwischen sollen mögliche
Ersparungen dazu verwendet werden, wie denn
auch für 1844 und die folgenden Jahre wieder
alljährlich successive Restitutionen darauf
Statt haben sollen. Titel IX. Artikel
7. Für extraordinaire Ausgaben
sind zu vorschriftsmäßiger Berechnung nach den
Bestimmungen überhaupt 835 Thaler
23 Silbergroschen 6 Pfennig zum
Etat gebracht, wonach die Gesammt-Ausgabe
des Etats, übereinstimmend mit der Einnahme
sich auf 27700 Thaler stellt. ...