Eintrag 19810. November 1842Von dem Stadtrathe wurde heute der Verwendungs-
Plan für die CommunalWegebau-Arbeiten hiesiger
Bürgermeisterei pro 1843, im Hauptbetrage von 1875 Thalervollzogen, wovon 540 Thaler
durch Umlage mit der Commun-
nalsteuer und 1335 Thaler aus gewöhnlichen Mitteln
der Stadt-Casse aufgebracht werden sollen. Der Stadtrath bemerkt hierbei nachrichtlich,
daß gleich wie in frühern Jahren, und nach der höheren
Orts genehmigten Beschließung vom 14. April 1840die Wegebaumittel diesseitiger Bürgermeisterei
nicht in Hand- und Spanndienste aufgenommen,
sondern überall in Gelde veranschlagt sind, so wie
auch, daß der Betrag des VerwendungsPlanes
bereits mit 1875 Thaler auf den städtischen Etat von
1843 /:Tit. V. Art. 147:/ gebracht worden ist. Actum ut supra...