Eintrag 26610. November 1842Von dem Stadtrathe wurde heute der Verwendungs-
Plan für die CommunalWegebau-Arbeiten hiesiger
Bürgermeisterei pro 1843, im Hauptbetrage von
1875 Thalervollzogen, wovon 540
Thaler durch Umlage mit der Commun-
nalsteuer und 1335
Thaler aus gewöhnlichen Mitteln
der Stadt-Casse
aufgebracht werden sollen. Der Stadtrath bemerkt hierbei nachrichtlich,
daß gleich wie in frühern Jahren, und nach der
höheren
Orts genehmigten Beschließung vom 14. April 1840die Wegebaumittel diesseitiger Bürgermeisterei
nicht in Hand- und Spanndienste aufgenommen,
sondern überall in Gelde veranschlagt sind, so
wie
auch, daß der Betrag des VerwendungsPlanes
bereits mit 1875
Thaler auf den städtischen Etat von
1843 /:Tit. V. Art. 147:/ gebracht worden
ist. Actum
ut supra...