Eintrag 2156. März 1843 Auf den Grund hoher Regierungs-Verfügung vom 17. October
vorigen Jahres I. S. III N° 6759 wurden heute dem Stadtrathe der entwor-
fene Bauplan der hiesigen Stadt und die nach vorhergegangener
Offenlegung desselben dagegen eingekommenen Reklamationen
vorgelegt, um auf letztere spezieller einzugehen und solche aus-
führlich zu begutachten. Gegen die einzelnen Bestimmungen des Bauplanes sind fol-
gende partielle Abänderungen bezweckende Vorstellungen ein-
gereicht worden: 1. Eine Vorstellung des Buchbinder und Kleinhändler Michel
Joseph Tonet vom 22. April 1842; 2. eine desgleichen von verschiedenen Anwohnern
des Marktesvom 23. April 1842; 3. eine desgleichen von verschiedenen Bewohnern der
Oberstraßevom 27 April 1842; 4. eine desgleichen von MedizinerDr Rheindorf vom 3.
Mai 1842 5. eine desgleichen von verschiedenen Bewohnern der Niederstraßevom 25. April
1842, 6. eine desgleichen von Martin Abels und Heinrich Hoffmann26. April 1842 und
endlich 7. eine desgleichen von Peter Schumacher vom 6. März 1842. Die Vorstellungen
ad 1 und 2 sind in ihren schießlichen Anträge
gegen die projectirte Vorrückung der Häuser von Ad. Bachren,Johann August Holter,
A. Bresgen und B. Cares auf dem Markt-
platze gerichtet, in dem letzterer dadurch verengt werden würde,
es aber Streben bleiben müsse, diesen jetzt noch nicht hinläng-
lich geräumigen Platz vielmehr zu erweitern. Der Stadtrath
kann das Begründete, was in dieser Einrede liegt, keineswegs
verkennen, und er macht daher im vollkommenen Einverstän-
nisse mit den Anträgen des von ihm gewählten Ausschusses in
der Verhandlung vom 4. Juli 1842, worauf im Allgemeinen
Bezug genommen wird, den Vorschlag: daß die südliche Seite der Krämerstraße /:Lit.
L:/ und die
Häuserreihe A am Markte in ihrer jetzigen Lage belassen
und die nördliche Seite der Krämerstraße noch mehr zu-
rückgelegt werde, und zwar dergestalt, wie solche im
Plane durch die an beiden Enden mit Punkten versehene
dunkle rothe Linie angedeutet worden ist. Vermittelst dieser Abänderung im Bauplan
würde demnach
den Reklamationen ad 1 und 2 völliges Genüge geleistet
und auch der ungewöhnlich engen, aber stark frequentirten
Krämerstraße für die Folge eine allgemein gewünschte Er
weiterung verschafft werden. Durch die Eingabe 3 wird der Verengung entgegen
gesprochen, welche die Oberstraße bei der ursprünglich projec-
tirten neuen Richtung erleiden würde. Mit Grund führen
Reklamanten an, daß diese Straße, besonders der zwischen und Clarissenstraße gelegene
Theil derselben zu den frequentir-
sten Straßen der Stadt gehöre, auf welcher schon jetzt das Zusam-
mentreffen von Fuhrwerk, Posten u. s. w. ein Gedränge verur-
sache, welche zu Zeiten die Postage hemme. Der Übelstand würde
daher noch bei weitem größer werden, wenn die projectirte Bau-
linie zur Ausführung käme. Um den Anträgen der Reklamanten
Recht wiederfahren zu lassen, und zugleich einem allgemeinen
Wunsche entgegen zu kommen, schlägt der Stadtrath daher im
Einverständnisse mit dem gewählten Ausschusse gehorsamst vor: daß die durch das
Project angenommene Baulinie auf
beiden Seiten die Oberstraße zum Theil verlassen, und
die angedeuteten neuen Linien, welche eine Erbreiterung
der Straße zum Zweck haben, zur Ausführung gebracht
werden. Mittels der Vorstellung 4 stellt der Mediziner Dr Rheindorfden Antrag, daß
sein Haus in der Glockhammerstraße bei dem
neu anzunehmenden Bauplane nicht herauszurücken brauche, was
indessen nach dem Projecte beabsichtigt werde. Die Ausführung
dieses letztern Projectes würde bei der hohen Lage dieses
Hauses, und bei der Beschaffenheit der vor demselben gele-
genen Treppe viele Schwierigkeiten finden, welche sich indessen
umgehen lassen, wenn die zwischen Niederstraße und der
Spulgasse gelegene Theil der Glockhammerstraße diejenige Ab-
änderung erhält, welche von dem Ausschusse in dem Plane
mit der an beiden Enden punktirten dunkel rothen Linie
angedeutet ist. Der Stadtrath schlägt daher diese Änderung
vor, wodurch dann zugleich die Beschwerde des p. Rheindorferledigt, und die zu wünschende
Erweiterung dieser Straße
zu Wege gebracht wird. Für die vom Niederthore nach dem Hammthore führende
Wallstraße wird durch die Eingabe 5 eine Erweiterung der Eingänge aus eine gleichmäßige
Breite gewünscht, welchem
billigen Wunsche durch die auf dem Plane gezeichnete neue Linie
in alle Beziehungen willfahrt werden kann, zumal
am Eingange dieser Straße gelegenen kleinen baufälligen
Häuser in nicht sehr entfernter Zeit deren Abbruch in Aussicht
stellen. Die Gartenbesitzer Martin Abels und Heinrich Hoff-
mann opponiren in der Eingabe 6. gegen die Anlage des
offenen Platzes, welcher vor dem Hammthor gebildet wer-
den soll. Sobald die fraglichen Gärten zur Bildung jenes öffent-
lichen Platzes in Anspruch genommen werden, gebührt den
Eigenthümern allerdings dafür Entschädigung, es kann aber
die Stadt durch die gemachte Einrede sich nicht bestimmen
lassen, von der Ausführung ganz Abstand zu nehmen. In-
zwischen läßt sich der Raum des Platzes in der auf dem
Plane angedeuteten Weise um ein Merkliches verkleinern
ohne dadurch dem Zwecke Eintrag zu thun, indem der Platz
dann immer noch hinlänglich geräumig bleibt. Durch diese Ver-
engung wird, außerdem, daß die Stadt für die dort theurer im
Preise stehenden Gärten ein weit geringere Entschädigung zu
leisten haben wird, was in Ansehung des Kosten Punktes eine
vorzügliche Berücksichtigung verdient, auch noch der Vortheil
reicht, daß die daselbst anzulegenden neuen Straßen nicht im
spitzen Winkeln zusammenlaufen, und die zwischen diesen Stra-
ssen liegenden Bau-Quartiere am Ausgange des Thores nicht
mit spitzen Winkeln enden, was bei der ursprünglich projectir-
ten Anlage des Platzes der Fall sein würde. Der Stadtrath
kann daher hierunter dem Vorschlage des Ausschusses, wie der-
selbe in der Verhandlung vom 4. Juli vorigen Jahres erörtert, und auf
dem Plane näher bezeichnet worden überall nur beitreten. In der Eingabe Nr. 7 hat
der Eigenthümer Peter Schumacher dagegen Einspruch gethan, daß in dem bei Bau-Quartier
XXII längst der Erft vor dem Zollthore eine Straße gebildet
werde, indem diese Straße größtentheils seinen an die Erft
anschießenden Garten berühren, hierdurch aber sein Eigenthum
nicht nur zersplittert, und entwerthet, sondern auch ganz und
gar von der Erft abgeschnitten werde; Reklamant behauptet
dadurch einen außerordentlichen Schaden zu erleiden, da der
in Gelde kaum anzuschlagende Vortheil, welchen der unmit-
telbare Anschluß an die Erft zu gewerblichen und sonstigen
Anlagen gewähre, durchaus für ihn verloren ginge. Eine Straße an dieser Seite der
Erft erscheint auch dem
Stadtrath weder nothwenig noch wünschenswerth. Da eine
Bebauung derselben so leicht nicht zu erwarten und auch die
Communikation mit den übrigen Theilen der Stadt die Bildung
der Straße nicht als Bedürfnis darstellt. Es wird daher
vorgeschlagen, von dieser Straße ganz Abstand zu nehmen,
und dadurch zugleich auch die Einrede des Reklamanten zu
beseitigen. Nachdem durch die vorstehenden Erörterungen alle
gegen den neuen Stadtplan eingegangenen Reklamationen
zur Erledigung gebracht sind: geht der Stadtrath nunmehr
zur Erörterung derjenigen Veränderungen über, welche,
obgleich nicht durch Vorstellung einzelner Betheiligten ange-
regt, dennoch im allgemeinen Interesse wünschenswerth er-
scheinen und demnach nicht umgangen werden können. Diese Straße bildet mit der Oberstraße
die Hauptstraße
der Stadt. Schon aus diesem Gesichtspunkte und zugleich
wegen ihrer starken Benutzung wird die möglichste Breite
für sie gewünscht. Dies vor Allem ins Auge genommen, glaubt
der Stadtrath nicht so sehr auf Erzielung einer durchaus graden Linie, als vielmehr
auf Erhaltung hinlänglicher Breite hinwir-
ken zu müssen. Es wird daher in Übereinstimmung mit der
Ansicht des Ausschusses vorgeschlagen, für denjenigen Theil der
Niederstraße, welche nördlicher Seits von der Wallstraße, zum
Glockhammer führt, die in dem Plane mit Punkten versehene
neue Linie anzunehmen. Es kann diese Straße als die verkehrreichste der ganzen Stadt
betrachtet werden, auf welcher durch den fast unaufhörlichen
Zusammenfluß des Fuhrwerkes schon jetzt nicht selten momen-
tane Unterbrechungen der Communkation Statt finden. Die
möglichste Erweiterung derselben muß daher vorzügliche Auf-
gabe bleiben. Dieselbe läßt sich aber nur dadurch einiger-
maßen erreichen, daß, nach dem Vorschlage des Ausschusses
etwa bis zur halben Straßenlänge die zunächst der Ober-
straße an der Südseite gelegenen, ohnehin noch fast ganz neuen
Häuser in ihrer gegenwärtigen Richtung belassen und von
da an die übrigen Häuser dieser Seite bei vorkommenden
Neubau in die angedeutete neue Baulinie zurückgelegt wer-
den. Der Stadtrath ist diesem in jeder Hinsicht zweckmäßig
erscheinenden Vorschlage beigetreten. Wegen des vor dem Rheinthore betriebenen starken
Kohlen-Holz-
und Fruchthandels erfordert die Rheinstraße eine mehr als
gewöhnliche Breite, um sowohl der dort häufig eintretenden
Unterbrechungen der Communikation, als auch leicht möglichen Un-
glücksfällen vorzubeugen. Es werden für dieselbe daher die
mit Endpunkten versehenen neuen Linien vorgeschlagen, welche
auch schon deshalb, um so füglicher in Ausführung kommen können als es den Hausplätzen
für die projectirte Zurücklegung an hin-
länglicher Tiefe nicht fehlt. Die Spulgasse dient als Verbindung zwischen dem Viehmarkteund
dem Glockhammer und wird bei der starken Bevölkerung
dieses Quartiers sehr häufig benutzt. Wie im Bauplan angege-
ben, wird daher für diese Straße eine Breite von 2 Ruthen
oder 26 Fuß um so mehr vorgeschlagen, als schon jetzt in dieser
Gasse die Errichtung mehrer ansehnlichen Häuser beabsichtigt
wird. Rücksichtlich dieser Quartiere wird den Vorschlägen des Aus-
schusses, nämlich: a) daß zu leichterer Bewerkstelligung der Verlängerung der
Gasthausstraße und Ersparung von Grund-Entschädigungskosten
die im Alignements-Plan zwischen XX und XXI angenommene
Straße verlassen und dagegen die in No XXI angedeutete
Straße mit Benutzung des daselbst liegenden Weges zur
Ausführung gebracht werde; b) daß ebenfalls zu Ersparung von Grund-Entschädigungen
die zwischen den Quartieren XXI und XXVIII projectirte Straße,
wie im Plane angedeutet, mehr nach Süden gerückt, und da-
durch der zwischen beiden Quartieren vorhandene Weg mehr in
die Mitte dieser Straße gebracht werde; c) daß zu möglichster Benutzung der Seiten
der Chaussee
nach Jülich und bei der gänzlich mangelnden Aussicht, die dem
Nordkanal zugekehrten Seiten je bebaut zu sehen, die Tiefen
der Quartiere N° XXVIII und XXIX vermehrt, sodann nur die
Chaussee Seiten bei XXII und XXIX benutzt, von der Bebau-
ung der übrigen Theile dieser Quartiere, so wie auch der Quar-
tiere XXX und XXXI, welche mit den bestehenden Stadttheilen nicht in gehörige Verbindung
zu bringen, und zum Bauen unge-
eignet sind, gänzlich Abstand genommen werde, so wie auch
daß die in den Quartieren XXII, XXIX und XXX gezeichneten
Straßen Verbindungen demnach als überflüßig ganz weg-
fallen, dagegen die in jenen Quartieren jetzt bestehenden Wege-
Verbindungen als unvertilgbar für die Gartenbesitzer beizu-
behalten sein mögen, und endlich, d) daß die Straße am Zollthore, welche bis zur
Verlänge-
rung der Neustraße längst der Erft und den Quartieren
XXI und XX, wie im Plane angedeutet, zur Ersparung der
Entschädigung der hier in sehr hohem Werthe stehenden Grund-
flächen, überall nur auf die hinlänglich erscheinende Breite
von 36 Fuß gebracht werde: von Seiten des Stadtrathes in allen Beziehungen beigetreten.
Mit den übrigen hier nicht erörterten Bestimmungen
des Alignements-Planes erklärte der Stadtrath sich einver-
standen, worauf dann nachdem die neuen Straßen noch mit
Namen versehen wurden, die gegenwärtige Verhandlung ge-
schlossen wurde. Actum ut supra...