Eintrag 2876. März 1843Auf den Grund hoher Regierungs-Verfügung vom 17. October
vorigen Jahres I. S. III N° 6759 wurden heute dem Stadtrathe der entwor-
fene Bauplan der hiesigen Stadt und die nach
vorhergegangener
Offenlegung desselben dagegen eingekommenen
Reklamationen
vorgelegt, um auf letztere spezieller einzugehen
und solche aus-
führlich zu begutachten. Gegen die einzelnen Bestimmungen des Bauplanes
sind fol-
gende partielle Abänderungen bezweckende
Vorstellungen ein-
gereicht worden: 1. Eine Vorstellung des Buchbinder und Kleinhändler Michel
Joseph Tonet vom 22. April 1842; 2. eine desgleichen von verschiedenen Anwohnern
des Marktesvom 23. April
1842; 3. eine desgleichen von verschiedenen Bewohnern der Oberstraßevom 27 April
1842; 4. eine desgleichen von
MedizinerDr Rheindorf vom 3. Mai
1842 5. eine desgleichen von verschiedenen Bewohnern
der Niederstraßevom 25. April
1842, 6. eine desgleichen von Martin Abels und Heinrich Hoffmann26. April 1842 und
endlich 7. eine desgleichen von Peter Schumacher vom 6. März 1842. Die Vorstellungen
ad 1 und 2 sind in ihren
schießlichen Anträge
gegen die projectirte Vorrückung der Häuser von
Ad. Bachren,Johann August Holter, A. Bresgen und
B. Cares auf dem Markt-
platze gerichtet, in dem letzterer dadurch
verengt werden würde,
es aber Streben bleiben müsse, diesen jetzt noch
nicht hinläng-
lich geräumigen Platz vielmehr zu erweitern. Der
Stadtrath
kann das Begründete, was in dieser Einrede liegt,
keineswegs
verkennen, und er macht daher im vollkommenen
Einverstän-
nisse mit den Anträgen des von ihm gewählten
Ausschusses in
der Verhandlung vom 4.
Juli 1842, worauf im Allgemeinen
Bezug genommen wird, den Vorschlag: daß die südliche Seite der Krämerstraße /:Lit.
L:/ und die
Häuserreihe A am Markte in ihrer jetzigen Lage
belassen
und die nördliche Seite der Krämerstraße noch
mehr zu-
rückgelegt werde, und zwar dergestalt, wie
solche im
Plane durch die an beiden Enden mit Punkten
versehene
dunkle rothe Linie angedeutet worden ist. Vermittelst dieser Abänderung im Bauplan
würde
demnach
den Reklamationen ad 1 und 2 völliges Genüge
geleistet
und auch der ungewöhnlich engen, aber stark
frequentirten
Krämerstraße
für die Folge eine allgemein gewünschte Er
weiterung verschafft werden. Durch die Eingabe 3 wird der Verengung entgegen
gesprochen, welche die Oberstraße bei der ursprünglich projec-
tirten neuen Richtung erleiden würde. Mit Grund
führen
Reklamanten an, daß diese Straße, besonders der
zwischen und Clarissenstraße gelegene Theil derselben zu den frequentir-
sten Straßen der Stadt gehöre, auf welcher schon
jetzt das Zusam-
mentreffen von Fuhrwerk, Posten u. s. w. ein
Gedränge verur-
sache, welche zu Zeiten die Postage hemme. Der
Übelstand würde
daher noch bei weitem größer werden, wenn die
projectirte Bau-
linie zur Ausführung käme. Um den Anträgen der
Reklamanten
Recht wiederfahren zu lassen, und zugleich einem
allgemeinen
Wunsche entgegen zu kommen, schlägt der Stadtrath
daher im
Einverständnisse mit dem gewählten Ausschusse
gehorsamst vor: daß die durch das Project angenommene Baulinie
auf
beiden Seiten die Oberstraße zum Theil verlassen, und
die angedeuteten neuen Linien, welche eine
Erbreiterung
der Straße zum Zweck haben, zur Ausführung
gebracht
werden. Mittels der Vorstellung 4 stellt der Mediziner Dr Rheindorfden Antrag, daß
sein Haus in der Glockhammerstraße bei dem
neu anzunehmenden Bauplane nicht herauszurücken
brauche, was
indessen nach dem Projecte beabsichtigt werde. Die
Ausführung
dieses letztern Projectes würde bei der hohen Lage
dieses
Hauses, und bei der Beschaffenheit der vor
demselben gele-
genen Treppe viele Schwierigkeiten finden, welche
sich indessen
umgehen lassen, wenn die zwischen Niederstraße und der
Spulgasse
gelegene Theil der Glockhammerstraße diejenige Ab-
änderung erhält, welche von dem Ausschusse in dem
Plane
mit der an beiden Enden punktirten dunkel rothen
Linie
angedeutet ist. Der Stadtrath schlägt daher diese
Änderung
vor, wodurch dann zugleich die Beschwerde des p. Rheindorferledigt, und die zu wünschende
Erweiterung
dieser Straße
zu Wege gebracht wird. Für die vom Niederthore nach dem Hammthore führende
Wallstraße wird
durch die Eingabe 5 eine Erweiterung der Eingänge aus eine gleichmäßige Breite
gewünscht, welchem
billigen Wunsche durch die auf dem Plane
gezeichnete neue Linie
in alle Beziehungen willfahrt werden kann, zumal
am Eingange dieser Straße gelegenen kleinen
baufälligen
Häuser in nicht sehr entfernter Zeit deren Abbruch
in Aussicht
stellen. Die Gartenbesitzer Martin Abels und Heinrich Hoff-
mann opponiren in der Eingabe 6. gegen die
Anlage des
offenen Platzes, welcher vor dem Hammthor gebildet wer-
den soll. Sobald die fraglichen Gärten zur Bildung
jenes öffent-
lichen Platzes in Anspruch genommen werden,
gebührt den
Eigenthümern allerdings dafür Entschädigung, es
kann aber
die Stadt durch die gemachte Einrede sich nicht
bestimmen
lassen, von der Ausführung ganz Abstand zu nehmen.
In-
zwischen läßt sich der Raum des Platzes in der auf
dem
Plane angedeuteten Weise um ein Merkliches
verkleinern
ohne dadurch dem Zwecke Eintrag zu thun, indem
der Platz
dann immer noch hinlänglich geräumig bleibt.
Durch diese Ver-
engung wird, außerdem, daß die Stadt für die dort
theurer im
Preise stehenden Gärten ein weit geringere
Entschädigung zu
leisten haben wird, was in Ansehung des Kosten
Punktes eine
vorzügliche Berücksichtigung verdient, auch noch
der Vortheil
reicht, daß die daselbst anzulegenden neuen
Straßen nicht im
spitzen Winkeln zusammenlaufen, und die zwischen
diesen Stra-
ssen liegenden Bau-Quartiere am Ausgange des
Thores nicht
mit spitzen Winkeln enden, was bei der
ursprünglich projectir-
ten Anlage des Platzes der Fall sein würde. Der
Stadtrath
kann daher hierunter dem Vorschlage des
Ausschusses, wie der-
selbe in der Verhandlung vom 4. Juli vorigen Jahres erörtert, und auf
dem Plane näher bezeichnet worden überall nur
beitreten. In der Eingabe Nr. 7 hat der Eigenthümer Peter Schumacher dagegen Einspruch
gethan, daß in dem bei
Bau-Quartier
XXII längst der Erft vor dem Zollthore eine Straße gebildet
werde, indem diese Straße größtentheils seinen an
die Erft
anschießenden Garten berühren, hierdurch aber sein
Eigenthum
nicht nur zersplittert, und entwerthet, sondern
auch ganz und
gar von der Erft
abgeschnitten werde; Reklamant behauptet
dadurch einen außerordentlichen Schaden zu
erleiden, da der
in Gelde kaum anzuschlagende Vortheil, welchen der
unmit-
telbare Anschluß an die Erft zu gewerblichen und sonstigen
Anlagen gewähre, durchaus für ihn verloren
ginge. Eine Straße an
dieser Seite der Erft erscheint auch dem
Stadtrath weder nothwenig noch wünschenswerth. Da
eine
Bebauung derselben so leicht nicht zu erwarten
und auch die
Communikation mit den übrigen Theilen der Stadt
die Bildung
der Straße nicht als Bedürfnis darstellt. Es wird
daher
vorgeschlagen, von dieser Straße ganz Abstand zu
nehmen,
und dadurch zugleich auch die Einrede des
Reklamanten zu
beseitigen. Nachdem durch die vorstehenden Erörterungen alle
gegen den neuen Stadtplan eingegangenen
Reklamationen
zur Erledigung gebracht sind: geht der Stadtrath
nunmehr
zur Erörterung derjenigen Veränderungen über,
welche,
obgleich nicht durch Vorstellung einzelner
Betheiligten ange-
regt, dennoch im allgemeinen Interesse
wünschenswerth er-
scheinen und demnach nicht umgangen werden
können. Diese Straße bildet mit der Oberstraße die Hauptstraße
der Stadt. Schon aus diesem Gesichtspunkte und
zugleich
wegen ihrer starken Benutzung wird die möglichste
Breite
für sie gewünscht. Dies vor Allem ins Auge
genommen, glaubt
der Stadtrath nicht so sehr auf Erzielung einer
durchaus graden Linie, als vielmehr auf Erhaltung hinlänglicher
Breite hinwir-
ken zu müssen. Es wird daher in Übereinstimmung
mit der
Ansicht des Ausschusses vorgeschlagen, für
denjenigen Theil der
Niederstraße,
welche nördlicher Seits von der Wallstraße, zum
Glockhammer
führt, die in dem Plane mit Punkten versehene
neue Linie anzunehmen. Es kann diese Straße als die verkehrreichste der
ganzen Stadt
betrachtet werden, auf welcher durch den fast
unaufhörlichen
Zusammenfluß des Fuhrwerkes schon jetzt nicht
selten momen-
tane Unterbrechungen der Communkation Statt
finden. Die
möglichste Erweiterung derselben muß daher
vorzügliche Auf-
gabe bleiben. Dieselbe läßt sich aber nur dadurch
einiger-
maßen erreichen, daß, nach dem Vorschlage des
Ausschusses
etwa bis zur halben Straßenlänge die zunächst der
Ober-
straße an der Südseite gelegenen, ohnehin
noch fast ganz neuen
Häuser in ihrer gegenwärtigen Richtung belassen
und von
da an die übrigen Häuser dieser Seite bei
vorkommenden
Neubau in die angedeutete neue Baulinie
zurückgelegt wer-
den. Der Stadtrath ist diesem in jeder Hinsicht
zweckmäßig
erscheinenden Vorschlage beigetreten. Wegen des vor dem Rheinthore betriebenen starken
Kohlen-Holz-
und Fruchthandels erfordert die Rheinstraße eine mehr als
gewöhnliche Breite, um sowohl der dort häufig
eintretenden
Unterbrechungen der Communikation, als auch
leicht möglichen Un-
glücksfällen vorzubeugen. Es werden für dieselbe
daher die
mit Endpunkten versehenen neuen Linien
vorgeschlagen, welche
auch schon deshalb, um so füglicher in Ausführung
kommen können als es den Hausplätzen für die projectirte
Zurücklegung an hin-
länglicher Tiefe nicht fehlt. Die Spulgasse
dient als Verbindung zwischen dem Viehmarkteund dem Glockhammer und wird bei der starken
Bevölkerung
dieses Quartiers sehr häufig benutzt. Wie im
Bauplan angege-
ben, wird daher für diese Straße eine Breite von 2
Ruthen
oder 26 Fuß um so mehr vorgeschlagen, als schon
jetzt in dieser
Gasse die Errichtung mehrer ansehnlichen Häuser
beabsichtigt
wird. Rücksichtlich dieser Quartiere wird den
Vorschlägen des Aus-
schusses, nämlich: a) daß zu leichterer Bewerkstelligung der
Verlängerung der
Gasthausstraße
und Ersparung von Grund-Entschädigungskosten
die im Alignements-Plan zwischen XX und XXI
angenommene
Straße verlassen und dagegen die in No XXI
angedeutete
Straße mit Benutzung des daselbst liegenden Weges
zur
Ausführung gebracht werde; b) daß ebenfalls zu Ersparung von
Grund-Entschädigungen
die zwischen den Quartieren XXI und XXVIII
projectirte Straße,
wie im Plane angedeutet, mehr nach Süden gerückt,
und da-
durch der zwischen beiden Quartieren vorhandene
Weg mehr in
die Mitte dieser Straße gebracht werde; c) daß zu möglichster Benutzung der Seiten
der
Chaussee
nach Jülich und bei der gänzlich mangelnden
Aussicht, die dem
Nordkanal
zugekehrten Seiten je bebaut zu sehen, die Tiefen
der Quartiere N° XXVIII und XXIX vermehrt, sodann
nur die
Chaussee Seiten bei XXII und XXIX benutzt, von
der Bebau-
ung der übrigen Theile dieser Quartiere, so wie
auch der Quar-
tiere XXX und XXXI, welche mit den bestehenden
Stadttheilen nicht in gehörige Verbindung zu bringen, und zum
Bauen unge-
eignet sind, gänzlich Abstand genommen werde, so
wie auch
daß die in den Quartieren XXII, XXIX und XXX
gezeichneten
Straßen Verbindungen demnach als überflüßig ganz
weg-
fallen, dagegen die in jenen Quartieren jetzt
bestehenden Wege-
Verbindungen als unvertilgbar für die
Gartenbesitzer beizu-
behalten sein mögen, und endlich, d) daß die Straße am
Zollthore, welche bis zur Verlänge-
rung der Neustraße längst der Erft und den Quartieren
XXI und XX, wie im Plane angedeutet, zur
Ersparung der
Entschädigung der hier in sehr hohem Werthe
stehenden Grund-
flächen, überall nur auf die hinlänglich
erscheinende Breite
von 36 Fuß gebracht werde: von Seiten des Stadtrathes in allen Beziehungen
beigetreten.
Mit den übrigen hier nicht erörterten
Bestimmungen
des Alignements-Planes erklärte der Stadtrath
sich einver-
standen, worauf dann nachdem die neuen Straßen
noch mit
Namen versehen wurden, die gegenwärtige
Verhandlung ge-
schlossen wurde. Actum ut supra...