Eintrag 2976. März 1843In seiner heutigen Sitzung nahm der Stadtrath von
denjenigen
Vorschlägen Kenntnis, welche die Schul-Commission in der Dar-
stellung vom 22. Februar
courant gemacht hat, um mit dem hiesigen
Progymnasium nach
zwei Real-Klassen zu verbinden
dadurch die Anstalt in eine solche Verfassung zu
bringen, daß
sie ihre bisherige Aufgabe als Vorbereitungsschule
sich gelehrte Studien fortwährend erfüllt, zugleich aber auch
den Erfordernissen
einer wohl geordneten Realschule entspricht. Mit lebhaftem Vergnügen erkennt der
Stadtrath in
diesen
Vorschlägen eine auf Erweiterung des
Unterrichtswesens hiesiger
Stadt eingerichtete Verbesserung , wie solche
durch die Anforderungen
der gegenwärtigen Zeit geboten wird, und schon
lange im Stillen
der Gegenstand allgemeiner Wünsche in Stadt und
Umgegend
gewesen ist. In der Überzeugung, daß die Bildung zweier
Realklassen
einem wirklich bestehenden Bedürfnisse abhelfe,
und dieselbe mit
der Zeit auch die Frequenz der Anstalt angemessen
vermehren
werde, ging der Stadtrath demnach unter allen
Beziehungen
mit der Schul-Commission einverstanden, zu
folgenden Beschlie-
ßungen über: 1° Nach dem Vorschlage der Schul Commission wird
mit dem
Anfange des Schuljahres 1843/44 für die zu
bildenden zwei Real-
Classen ein eigener tüchtiger Lehrer an die
Schule berufen,
welcher vollkommene Kenntnis der französischen
und englischen
Sprache besitzen, und auch in der kaufmännischen
Buchhaltung
erfahren sein muß. 2° Zur Aufmunterung des Lehrerpersonales scheint
auch dem
Stadtrath eine Fixirung der Lehrgehälter, welche
bisher zum
Theil aus dem Schulgeld bestritten wurden, ganz
zweckmäßig. In Berücksichtigung der von dem Direktor
aufgestellten acht-
jährigen Durchschnittsberechnung werden diese
Gehälter dem-
nach von 1843/44 an folgendermaßen fixirt und auf
den städ-
tischen Etat aufgenommen. a) für den Direktor Meis auf 540 Thaler jährlich; b) für
jeden der Lehrer Loehrer, Blumberger, Gnosseks,
und für den neu zu berufenden Lehrer auf 460
Thaler jährlich c) für den Lehrer
Berghoff auf 395 Thaler jährlich; d) für den dritten Caplan welcher den
Religions-Unterricht ertheilt,
wie bisher auf 100 Thaler; e) für den Zeichenlehrer Dornbusch auf 250 Thaler jährlich
und endlich f) für den Gesanglehrer Hartmann wie bisher auf 125 Thaler jährlich.
Auf Veranlassung der besondern Eingabe des Lehrer Berghoffvom 27. Feburar
courant wurde demselben sodann noch außer der obi-
gen Besoldung für die Haltung des sogenannten
Silentium
jährliche Gratifikation von 50 Thaler
bewilligt. 3° Um die vermittelst Creirung der neuen
Lehrstelle und der
Feststellung der Gehälter für die Stadtkasse
entstehende bedeu-
tende Zubuße einigermaaßen zu compensiren, wird
das Schul-
geld, welches in der 4. Classe bisher 3
Thaler 5 Silbergroschen vierteljährig
betrug auf 4 Thaler
5 Silbergroschen und jenes für die 1. 2. und 3. Classe,
welches jetzt 3 Thaler 20 Silbergroschen beträgt,
auf 4 Thaler 20 Silbergroschen per
Vierteljahr festgestellt, welches Schulgeld jenem
an andern Gym-
nasien gleich kömmt und daher eine Verminderung
in dem Besuche
der Anstalt nicht besorgen läßt. Das Schulgeld
fließt in die Stadt-
kasse, wird aber wie bisher von dem Director,
welcher damit einver-
standen ist, erhoben und nebst namentlicher Liste
alle Viertel Jahre
an jene abgeliefert. 4° Von den in der Anstalt vorhandenen Räume wird
ein Schulzim-
mer auf städtische Kosten eingerichtet, und
sodann der vormals mä-
ßige Betrag von 150
Thaler, welchen das Collegium für Reparaturen,
Brand und Licht aus dem städtische Aerar jährlich
erhält, auf 180 Thalererhöht. 5° Die gegenwärtigen Anordnungen sollen
einstweilen versuchs-
weise nur auf drei Jahre in Ausführung kommen,
nach deren
Ablauf der Stadtrath für den ungehofften Fall,
daß die
jetzt gehegten Erwartungen dadurch nicht
entsprechen würde, die bisherige Einrichtung wieder einzuführen oder
anderweite
Bestimmungen zu treffen sich vorbehält. actum ut supra...