Eintrag 3036. März 1843Von dem vorsitzenden Beigeordneten wird
vorgetragen, daß im Jahre 1805 ein kleiner
städtischer Garten, die sogenannte Maikammer,
zwischen Rhein-
und Hessenthor, in der Nähe des
jetzigen Krahnens gelegen, dem damaligen katho-
lischen Pfarrer zur Benutzung übergeben
worden,
daß die seitherigen Pfarrer denselben fortwährend
in Gebrauch gehabt, sich aber gegenwärtig die Nothwendigkeit herausstelle, diesen
Garten
wieder an die Stadt zu ziehen, indem solcher
augenblicklich zur Niederlage verschiedener
städtischer Utensilien unentbehrlich sei, und
später
zur Erweiterung des an jener Stelle zu bilden-
den Lagerplatze in Anspruch genommen wer-
den müsse. Mit dem Pfarrer sei daher vor-
behaltlich der Zustimmung des Stadtrathes, und
der Genehmigung der Oberbehörde das Über-
einkommen getroffen, daß er jenen Gar-
ten der Stadt wieder abtrete, wogegen ihm
eine jährliche, zuerst im laufenden Jahre zu zah-
lende Entschädigung von zehn Thalern aus der
städtischen Kasse zugesichert werden. Dieses Übereinkommen wurde vom Stadtra-
the genehmigt, wonach nunmehr die jährliche
Entschädigung von Zehn Thalern für den Pfar-
rer auf den städtischen Etat gebracht wer-
den wird. Actum ut supra...