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  • Eintrag 3036. März 1843Von dem vorsitzenden Beigeordneten wird vorgetragen, daß im Jahre 1805 ein kleiner städtischer Garten, die sogenannte Maikammer, zwischen Rhein- und Hessenthor, in der Nähe des jetzigen Krahnens gelegen, dem damaligen katho- lischen Pfarrer zur Benutzung übergeben worden, daß die seitherigen Pfarrer denselben fortwährend in Gebrauch gehabt, sich aber gegenwärtig die Nothwendigkeit herausstelle, diesen Garten wieder an die Stadt zu ziehen, indem solcher augenblicklich zur Niederlage verschiedener städtischer Utensilien unentbehrlich sei, und später zur Erweiterung des an jener Stelle zu bilden- den Lagerplatze in Anspruch genommen wer- den müsse. Mit dem Pfarrer sei daher vor- behaltlich der Zustimmung des Stadtrathes, und der Genehmigung der Oberbehörde das Über- einkommen getroffen, daß er jenen Gar- ten der Stadt wieder abtrete, wogegen ihm eine jährliche, zuerst im laufenden Jahre zu zah- lende Entschädigung von zehn Thalern aus der städtischen Kasse zugesichert werden. Dieses Übereinkommen wurde vom Stadtra- the genehmigt, wonach nunmehr die jährliche Entschädigung von Zehn Thalern für den Pfar- rer auf den städtischen Etat gebracht wer- den wird. Actum ut supra...