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  • Eintrag 32718. Mai 1843Dem heute versammelten Stadtrathe machte In Erwägung, daß diese Kosten im Interesse der bei dem Fortbau des Nordkanals wesentlich betheiligten Stadt Neuss verwendet worden, und [daß] denjenigen Männern, welche sich aus gemeinnützige Gesinnungen und Absichten zur Förderung des Unter- nehmens vereinigt haben, nicht wohl zuzumuthen ist, [daß] sie für ihre in Vortheil der Stadt geschehenen Best[re-] bungen noch zu persönlichen Auslagen veranlaßt werden sollen, glaubt der Stadtrath kein Bedenken tragen [zu ] dürfen, den diesseitigen Antheil in jenen Kosten mit [61 Th] 12 Silbergroschen definitiv auf städtische Rechnung zu überneh[men] und königlich Hochlöblichen Regierung um hochgeneigte Geneh- migung dieses seines Beschlusses gehorsamst zu bitten. actum ut supra...