Band 45  : Seite 321

  • Eintrag 32318. Mai 1843Dem heute versammelten Stadtrathe machte vorsitzende Beigeordnete Bürgermeister den Vor[schlag] daß im Jahre 1841 von verschiedenen Notabeln der Kreise GladbachKempen und Neuss eine Ein[gabe] an den damal zu Düsseldorf versammelten Pro[vin-] zial Landtag gerichtet worden, um die Vollend[ung] des Nordkanals auf Staatskosten zu beantragen , daß die Begründung dieses Antrages die Auf[nahme] von Situations- und Nivellements-Karten, so [es] die Aufstellung eines Kosten-Überschlages nothwen[dig] gemacht haben, und hierdurch überhaupt ein Kosten-Auf- wand von 112 Thalern 17 Silbergroschen 6 Stüber herbeigeführt worden, in welchem auf die diesseitigen Unterzeichner der [Auf-] stellung ein Betrag von 61 Thalern 12 Silbergroschen falle, der vor- läufig als Vorschuß aus der Stadtkasse bestritten, um dessen definitive Berechnung es sich nun handle. In Erwägung, daß diese Kosten im Interesse der bei dem Fortbau des Nordkanals wesentlich betheiligten Stadt Neuss verwendet worden, und [daß] denjenigen Männern, welche sich aus gemeinnützige Gesinnungen und Absichten zur Förderung des Unter- nehmens vereinigt haben, nicht wohl zuzumuthen ist, [daß] sie für ihre in Vortheil der Stadt geschehenen Best[re-] bungen noch zu persönlichen Auslagen veranlaßt werden sollen, glaubt der Stadtrath kein Bedenken tragen [zu ] dürfen, den diesseitigen Antheil in jenen Kosten mit [61 Th] 12 Silbergroschen definitiv auf städtische Rechnung zu überneh[men] und königlich Hochlöblichen Regierung um hochgeneigte Geneh- migung dieses seines Beschlusses gehorsamst zu bitten. actum ut supra...