Eintrag 32718. Mai 1843Dem heute versammelten Stadtrathe machte In Erwägung, daß diese Kosten im Interesse
der bei dem Fortbau des Nordkanals wesentlich
betheiligten Stadt Neuss verwendet worden, und [daß]
denjenigen Männern, welche sich aus gemeinnützige
Gesinnungen und Absichten zur Förderung des Unter-
nehmens vereinigt haben, nicht wohl zuzumuthen ist, [daß]
sie für ihre in Vortheil der Stadt geschehenen Best[re-]
bungen noch zu persönlichen Auslagen veranlaßt werden
sollen, glaubt der Stadtrath kein Bedenken tragen [zu ]
dürfen, den diesseitigen Antheil in jenen Kosten mit [61 Th]
12 Silbergroschen definitiv auf städtische Rechnung zu überneh[men]
und königlich Hochlöblichen Regierung um hochgeneigte Geneh-
migung dieses seines Beschlusses gehorsamst zu bitten. actum ut supra...