Eintrag 32318. Mai 1843Dem heute versammelten Stadtrathe machte vorsitzende Beigeordnete Bürgermeister den
Vor[schlag]
daß im Jahre 1841 von verschiedenen Notabeln der
Kreise GladbachKempen und Neuss eine Ein[gabe]
an den damal zu Düsseldorf versammelten Pro[vin-]
zial Landtag gerichtet worden, um die
Vollend[ung]
des Nordkanals
auf Staatskosten zu beantragen ,
daß die Begründung dieses Antrages die Auf[nahme]
von Situations- und Nivellements-Karten, so [es]
die Aufstellung eines Kosten-Überschlages
nothwen[dig]
gemacht haben, und hierdurch überhaupt ein
Kosten-Auf-
wand von 112 Thalern 17
Silbergroschen 6 Stüber herbeigeführt worden,
in welchem auf die diesseitigen Unterzeichner der
[Auf-]
stellung ein Betrag von 61 Thalern
12 Silbergroschen falle, der vor-
läufig als Vorschuß aus der Stadtkasse
bestritten,
um dessen definitive Berechnung es sich nun
handle. In Erwägung, daß diese Kosten im Interesse
der bei dem Fortbau des Nordkanals wesentlich
betheiligten Stadt Neuss verwendet worden, und
[daß]
denjenigen Männern, welche sich aus gemeinnützige
Gesinnungen und Absichten zur Förderung des
Unter-
nehmens vereinigt haben, nicht wohl zuzumuthen
ist, [daß]
sie für ihre in Vortheil der Stadt geschehenen
Best[re-]
bungen noch zu persönlichen Auslagen veranlaßt
werden
sollen, glaubt der Stadtrath kein Bedenken tragen
[zu ]
dürfen, den diesseitigen Antheil in jenen Kosten
mit [61 Th]
12 Silbergroschen
definitiv auf städtische Rechnung zu überneh[men]
und königlich Hochlöblichen Regierung um hochgeneigte Geneh-
migung dieses seines Beschlusses gehorsamst zu
bitten. actum
ut supra...