Eintrag 2146. Juni 1845Zur Untersuchung der Verhältnisse wegen Wiederher-
stellung der Pferdetränke am Hammthore wurde vom
Stadtrath eine aus den Mitgliedern
Johann Baptist IbelsConrad RheindorfPeter
Reinartz,
Adolph Linden und
Johann
Peter Kallenbestehende Commission gewählt, welche sich an Ort
und Stelle begeben, und über das Resultat ihrer
Besprechungen und Vorschläge in einer der nächsten
Sitzungen Vortrag erstatten möge, worauf der
Stadtrath sich sodann die weitere Beschließung
vor-
behält. – Actum utsupra...
Eintrag 2156. Juni 1845Der Bürgermeister trug dem Stadtrathe vor, daß
die Pacht der städtischen Windmühle mit dem 7. Decem-
ber dieses Jahres zu Ende gehe, und es daher an der Zeit
sei, über die künftige Benutzung derselben einen
Beschließung zu nehmen. Wie der Stadtrath aus eigener Wahrnehmung weiß,
ist die Mühle, obgleich verpachtet von dem Pächter
im Laufe der zwölf Pachtjahre nur einmal für Tage benutzt wordenm und es läßt sich
mit
Gerwißheit
voraussehen, daß dieselbe bei abermaliger
Ausstellung
keinen Pächter finden werde, da der jetzige
Anpächter
lange Jahre hindurch die Pacht entrichtet habe,
ohne von
der Mühle den mindesten Nutzen zu ziehen. Der Stadtrath ist demnach der Meinung, daß
von
der Verpachtung der Windmühle Abstand zu nehmen,
und in der Folge eine etwa sich günstig
darbietende
Gelegenheit abzuwarten sei, wo von derselben ein
angemessener Gebrauch im Nutzen der Stadt gemacht
werden könne. Für jetzt aber sei dazu noch keine
Aus-
sicht vorhanden. Wenn inzwischen nun der Pächter der Mühle
vertragsmäßig solche im frühere Zustande zurück-
zuliefern habe, die desfalls aufgehenden Kosten
jedoch ganz zwecklos würden verwendet werden, da
die Mühle einstweilen nicht zur Verpachtung kommen
solle, so war die fernere Meinung des Stadtrathes,
daß mit dem bisherigen Pächter ein Übereinkommen
zu versuchen sei, welche Vergütigung er an die
Stadt
zu leisten sich entschließen wolle, wenn er nun
der
Verbindlichkeit, die Mühle wieder in die frühere
Beschaffenheit zu setzen, entbunden werde. Mit dem
Versuche einer desfallsigen Übereinkunft wurde der
Bürgermeister
Breuer beauftragt, welcher dann
später über den Erfolg dem Stadtrathe weitere Mit-
theilung machen werde. Actum utsupra Nach Einsicht der Eingabe des Director Meisvom
22. April
courant, und mit Rückblick auf seine Berathung
vom 15. Mai 1844
kann der Stadtrath sich nicht
bewogen finden, die Befreiung der Söhne der Lehrervom Schulgelde als Grundsatz auszusprechen.
Sollte
dagegen ein Lehrer in der Lage sein, daß er seiner
Verhältnisse wegen auf eine derartige Begünstigung
mit Recht Anspruch machen könne, so möge es
demselben unbenommen bleibe, sich in jedem einzelnen Falle
an den Stadtrath zu wenden, welcher sich darüber
alsdann seine Beschließung vorbehält. Von Aus-
dehnung solcher Begünstigung auf die Söhne von
Hülfslehrern könne übrigens unter keinen Um-
ständen Rede sein. Actum utsupra...