Eintrag 23916. August 1845Bei der heutigen Versammlung nahm der Stadtrath
die Revision der von dem Rendanten Broix aufgestellten
Armen-Rechnung des Jahres 1844 vor, wobei derselbe
mit
Rücksicht auf das ausführliche Abnahme-Protocoll der
Wohltätigkeits-Commission vom 1. Juli 1845 zubesondern
Bemerkungen keinen Anlaß fand. Durch eine genaue und spezielle Prüfung der
Ausgaben
des Titels II. Armen-Unterstützungen
überzeugten der Stadt-
rath sich, daß überall nur das Nothwendigste
verwendet, und
die größtmöglichste Sparsamkeit beobachtet worden
ist.
Vom Stadtrathe wurde daher anerkannt, daß die bei
dem
genannten Titel überhaupt 1189
Thaler 4 Silbergroschen 8 Pfennig betragende
Etats-Überschreitung einzig und allein in dem
allerdings
Amurigen Umstände liegt, daß die Bevölkerung
den ärmern Classen sich in der letztern Zeit mit
jedem
Jahre vermehrt hat, und sohin selbstredend die in
dem Armen-Etat disponibel gestellten Beträgen,
welche
nach dem Durchschnittsquantum der drei letzten
Jahre
angenommen waren, unmöglich zureichen konnten.
In Bezugnahme auf das bereits allegirte Abnahme-
Protocoll der Wohltätigkeits-Commission, worin
jene Mehr-Ausgaben einzeln und speziell eräutert
sind, nahm der Stadtrath daher Aufwand,
dieselben gut zu heißen, und Königlich Hochlöbliche
Regierung zu bitten, selbe gleichfalls
bestätigen
zu wollen, wobei noch bemerkt wird, daß diese hohe
Behörde sich von der Unzulänglichkeit den im
Etat pro 1844 bewilligten Mittel sehen überzeugt hat,
indem
Noch dieselben mittelst Rescriptes vom 4. Januar 1845I. Seite II. A N° 15328 die Zahlung
eines
außerordentlichen
städtischen Zuschusses zu den Armen-Bedürfnissen
pro 1844 genehmigte. Die Summe der am ersten
Januar 1845 noch
auszuleihenden Capitalien wurde in Übereinstimmung
mit der Rechnung auf 2169 Thaler 23
Silbergroschen 8 Pfennig festgestellt,
indem zugleich erwartet wird, daß für fernere Suc-
cessiven Ausleihen nach Kräften gesorgt, und die
zu
erstattende Summe jährlich um den vorgeschriebenen
Betrag vermindert werde. Actum
utsupra...