Eintrag 22316. August 1845Bei der heutigen Versammlung nahm der Stadtrath
die Revision der von dem Rendanten Broix aufgestellten
Armen-Rechnung des Jahres 1844 vor, wobei derselbe mit
Rücksicht auf das ausführliche Abnahme-Protocoll der
Wohltätigkeits-Commission vom 1. Juli 1845 zubesondern
Bemerkungen keinen Anlaß fand. Durch eine genaue und spezielle Prüfung der Ausgaben
des Titels II. Armen-Unterstützungen überzeugten der Stadt-
rath sich, daß überall nur das Nothwendigste verwendet, und
die größtmöglichste Sparsamkeit beobachtet worden ist.
Vom Stadtrathe wurde daher anerkannt, daß die bei dem
genannten Titel überhaupt 1189 Thaler 4 Silbergroschen 8 Pfennig betragende
Etats-Überschreitung einzig und allein in dem allerdings
Amurigen Umstände liegt, daß die Bevölkerung
den ärmern Classen sich in der letztern Zeit mit jedem
Jahre vermehrt hat, und sohin selbstredend die in
dem Armen-Etat disponibel gestellten Beträgen, welche
nach dem Durchschnittsquantum der drei letzten Jahre
angenommen waren, unmöglich zureichen konnten.
In Bezugnahme auf das bereits allegirte Abnahme-
Protocoll der Wohltätigkeits-Commission, worin
jene Mehr-Ausgaben einzeln und speziell eräutert
sind, nahm der Stadtrath daher Aufwand,
dieselben gut zu heißen, und Königlich Hochlöbliche
Regierung zu bitten, selbe gleichfalls bestätigen
zu wollen, wobei noch bemerkt wird, daß diese hohe
Behörde sich von der Unzulänglichkeit den im Etat Die Summe der am ersten Januar 1845
noch
auszuleihenden Capitalien wurde in Übereinstimmung
mit der Rechnung auf 2169 Thaler 23 Silbergroschen 8 Pfennig festgestellt,
indem zugleich erwartet wird, daß für fernere Suc-
cessiven Ausleihen nach Kräften gesorgt, und die zu
erstattende Summe jährlich um den vorgeschriebenen
Betrag vermindert werde. Actum utsupra...