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  • Eintrag 2676. Februar 1846Dem heute versammelten Stadtrath wurde die Eingabe der Hospital-Commission vom 3. des Monatsvorgelegt, nach welcher durch die in Folge des Eintritts der barmherzigen Schwestern vom hiesigen Hospitale nöthig gewordenen Anschaffungen Es kann der Stadtrath sich keineswegs ver- hehlen, daß das Hospital vor dem Eintritt der barmherzigen Schwestern sich in einem Zustande fast gänzlicher Entblösung befand, das es an den unentbehrlichen Gegenständen darin häufig fehlten, und die geschehenen Anschaffungen daher nicht umgangen werden konnten, um die Anstalt in diejenigen geordnete Verfassung zu bringen, welche durchaus nothwendig ist, wenn sie die ihr gestellte Aufgabe zum Wohl der leidenden Menschheit gehörig erfüllen soll. Wenn daher auch der Stadtrath, von dem Gesichts- Punkte des Bedürfnisses ausgehend, die statt gefundenen nothwendigen Anschaffungen und Bauten nur genehmigen kann, und sich auch dem Vorschlage zur Deckung der aufgenommenen Kosten hierdurch beistimmend anschließt, so kann er jedoch von der andern Seite nicht unbemerkt lassen, daß zu einer so erheblichen Ausgabe vor der Ausführung seine und der höheren Behörde Zustimmung hätte nachgesucht werden müssen. Der Stadtrath erwartet gleichzeitig mit Zuver- sicht, daß die proponirte jährliche Refundirung von 200 Thaler zu dem durch die Capital-Aufnahme vergringerten Substanz-Vermögen mit allem Ernste im Auge gehalten, und unter jeden Umständen ohne Unterbrechung werde bewerk- stellig werden. Actum utsupra...