Eintrag 2676. Februar 1846Dem heute versammelten Stadtrath wurde die
Eingabe der Hospital-Commission vom 3. des Monatsvorgelegt, nach welcher durch die
in Folge des
Eintritts der barmherzigen Schwestern vom hiesigen
Hospitale nöthig gewordenen Anschaffungen Es kann der Stadtrath sich keineswegs ver-
hehlen, daß das Hospital vor dem Eintritt der
barmherzigen Schwestern sich in einem Zustande
fast gänzlicher Entblösung befand, das es an den
unentbehrlichen Gegenständen darin häufig fehlten,
und die geschehenen Anschaffungen daher nicht
umgangen werden konnten, um die Anstalt in
diejenigen geordnete Verfassung zu bringen, welche
durchaus nothwendig ist, wenn sie die ihr gestellte
Aufgabe zum Wohl der leidenden Menschheit gehörig
erfüllen soll. Wenn daher auch der Stadtrath, von dem Gesichts-
Punkte des Bedürfnisses ausgehend, die statt
gefundenen nothwendigen Anschaffungen und
Bauten nur genehmigen kann, und sich auch dem
Vorschlage zur Deckung der aufgenommenen Kosten
hierdurch beistimmend anschließt, so kann er
jedoch von der andern Seite nicht unbemerkt
lassen, daß zu einer so erheblichen Ausgabe
vor der Ausführung seine und der höheren Behörde
Zustimmung hätte nachgesucht werden müssen. Der Stadtrath erwartet gleichzeitig mit
Zuver-
sicht, daß die proponirte jährliche Refundirung
von 200 Thaler zu dem durch die Capital-Aufnahme
vergringerten Substanz-Vermögen mit allem
Ernste im Auge gehalten, und unter jeden
Umständen ohne Unterbrechung werde bewerk-
stellig werden. Actum utsupra...