Eintrag 27219. Februar 1846Der Stadtrath erkennt die Billigkeit, daß
der hiesigen israelitischen Gemeinde, welche eine
eignen Synagoge zu bauen beabsichtigt, zur
Ausführung dieses Vorhabens von Seiten der Stadt
in etwa Vorschub geleistet werde, welchem nach
beschlossen worden, daß zu diesem Zwecke aus
dem städtischen Aerar ein Zuschuß von fünfhun-
dert Thalern zu gewähren sei. Inzwischen knüpfte
der Stadtrath an dieses Zugeständniß die ausdrück-
liche Bedingung, daß die Synagoge genau nach
dem von dem Baumeister Thomasunter'm 10. Ja-
nuar courant entworfenen Plan und Anschlage , welcher
letztern einschließlich der inneren Einrichtungen Actum utsupra...