Eintrag 29119. Februar 1846Der Stadtrath erkennt die Billigkeit, daß
der hiesigen israelitischen Gemeinde, welche eine
eignen Synagoge zu bauen beabsichtigt, zur
Ausführung dieses Vorhabens von Seiten der Stadt
in etwa Vorschub geleistet werde, welchem nach
beschlossen worden, daß zu diesem Zwecke aus
dem städtischen Aerar ein Zuschuß von fünfhun-
dert Thalern zu gewähren sei. Inzwischen knüpfte
der Stadtrath an dieses Zugeständniß die ausdrück-
liche Bedingung, daß die Synagoge genau nach
dem von dem Baumeister Thomas unter'm 10. Ja-
nuar courant entworfenen Plan und
Anschlage, welcher
letztern einschließlich der inneren
Einrichtungen zu 5000 Thaler berechnet ist, zur
Ausführung gelange,
so wie auch, daß die Zahlung in drei Raten, je
nachdem der Bau forschreite, namentlich aber die
letzte Rate erst nach gänzlicher Vollendung des
Werkes erfolgen solle. Actum utsupra...