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  • Eintrag 29119. Februar 1846Der Stadtrath erkennt die Billigkeit, daß der hiesigen israelitischen Gemeinde, welche eine eignen Synagoge zu bauen beabsichtigt, zur Ausführung dieses Vorhabens von Seiten der Stadt in etwa Vorschub geleistet werde, welchem nach beschlossen worden, daß zu diesem Zwecke aus dem städtischen Aerar ein Zuschuß von fünfhun- dert Thalern zu gewähren sei. Inzwischen knüpfte der Stadtrath an dieses Zugeständniß die ausdrück- liche Bedingung, daß die Synagoge genau nach dem von dem Baumeister Thomas unter'm 10. Ja- nuar courant entworfenen Plan und Anschlage, welcher letztern einschließlich der inneren Einrichtungen zu 5000 Thaler berechnet ist, zur Ausführung gelange, so wie auch, daß die Zahlung in drei Raten, je nachdem der Bau forschreite, namentlich aber die letzte Rate erst nach gänzlicher Vollendung des Werkes erfolgen solle. Actum utsupra...