Eintrag 36124. Oktober 1846Der Stadtrath prüfte den von der Hospital
Commission pro 1847 aufgestellten Etat des
Hospitals
Hierbei fand sich zu bemerken: 1., Ausgabe Titel I.
Artikel 6. Hebegebühren des
Empfängers haben bisher 190 betragen
Hinfür dürften 170 Thalerausreichen denn rechnet man
die Hebegebühren des Rendanten
von der Wohltätigkeits-Anstalt,
welche bisher 420 Thaler ausmachte,
zu 380 Thalerund die des Rendanten von der
Kirche, welche bisher ca. 138
Thaler betrug
zu 125 Thaler zusammen, so macht dies 675 Thaleraus. Für diese Summe kann der Rendant
gehalten sein, alle in das betreffende Fach
einschlagende Geschäfte auszuführen. Übrigens
soll diese Summe nur für 1847 maaßgebend
sein, da das Gehalt pro 1848 inzwischen höher
regulirt werden soll. 2., Ausgabe Titel VI.
Artikel 3. zur rentbaren An-
legung der dem Fund um zu erstellenden
Activ-Capitalien sind 300
Reichsthaler angesetzt. Die Er-
fahrung hat beiden gezeigt, daß die vielen dürf-
tigen welche in den letzten zehn Jahren in dem Hospitale verpflegt werden, an der
Zahl
zugenommen, und dadurch unter Hin-
zurechnung der Einrichtungen pp im Hospitale
die Fonds desselben theilweise in Anspruchge-
nommen und verbraucht worden sind, ohne
daß der Ausfall, welcher nach bemerkter Notiz
die Summe von 5035 Thaler ausmacht,
durch jedes-
maligen Zuschuß von der Stadt gedeckt worden
ist. Da nun die Gesetze der Verordnungen
es wollen, daß bei ähnlichen Fällen die Activ-
Capitalien wieder beschafft werden sollen, so
wird deshalb die Billigung der hier erwähnten
300 Reichsthaler ausgesprochen.
Übrigens werden die in
frühern Jahren vom Stadtrathe gemachte Bemer-
kungen über Restattuirung des Capitals wie-
derholt. 3., Ausgabe Titel IV.
Artikel 1. Reparatur p p 420 Thalerdiese sind nach dem dreijährigen Durchschnitts-
satze angenommen. Da aber nah im
vorigen Jahre die Haupt-Reparaturen ausge-
führt worden, und vor der Hand keine derselben
einzusehen sind so dürften diese Kosten und
Anschaffungen die von 1843 nämlich 240
Reichsthaler nicht
übersteigen. 4., Einnahme Titel III.
Artikel 7. 672 Reichsthaler Verpflegungs-
geldern von der Wohltätigskeits-Anstalt, da von
letzterer mehr Armen überwiesen und ver-
pflegt worden, als die Fonds des Hospitales
decken können.
Durch die vorstehend erklärte Reduction
der Ausgaben welche bei
ad 1. 20 Reichsthalerad 3. 180
Reichsthalerzusammen 200 Reichsthaler
ausmacht, würden Statt
672 Reichsthaler nur noch 472
Reichsthaler von der Wohltätig-
keits-Anstalt respective
Stadt-Casse zu entnehmen
sein.
Einnahme sein sie auch noch höher, für gerecht-
fertigt, da nicht voraorauszusehen ist, daß die Anzahl der Hospitaliten sich gegen
voriges
und dieses Jahr verändern. Wie nun die
Hospital-Verwaltung diese Einnahme liquidire
und für die Zukunft gewiß ist, daß kein Aus-
fall wie bisher kommen kann, darüber enthält
der unter'm 14. Juli des
Jahres zwischen den Hospital-
und Wohltätigkeits-Anstalt abgeschlossene Vertrag
richtige Prinzipien. So lange nämlich Raum im
Hospitale und die Krankheit der Dürftigen nicht
ansteckend ist, übernimmt es hiernach das Hos-
pital die Pflege der Kranken für jährlich Ca 50 Reichsthalerà Person. Es wird aber
am Schlusse des Jahres
aufgerechnet, wie hoch die wirkliche Kosten für
jedes Individium sich belaufen, und diese werden
berechnet. Nachdem nun die Fonds des Hospitales
angelegt und nicht mehr ausreichen, gibt die
Stadt das Fehlende aus ihrer Casse. Während nun der Stadtrath um die Genehmi-
gung dieses Wertranges und Feststellung der
hier nicht berührten Artikeln Einen Königlich
Hochlöblichen Regierung ganz ergebenst bittet,
muß derselbe der Verwaltung des Hospitals
jede mögliche Ersparniß anempfohlen....