Band 47: Seite  328  

  • Eintrag 34124. Oktober 1846Bei Prüfung des Etats von der Wohltätigkeits- Anstalt pro 1847 fand der Stadtrath gegen die Summen der Einnahmen nichts zu bemerken. Bei der Ausgabe Titel I. Artikel 4. die Hebegebühr des Empfängers scheint aber mit 420 Thalern zu hoch. 380 Thalerdürften hinreichen, da diese unter Zurechnung der Hebegebühr des Ren- danten vom Hospital mit den eben- falls reducirten 170 Thalerund des Rendanten vor der Kirche mit den ebenfalls reduzirten 125 ThalerZusammen 675 Thalerausmachen. Für diese Summe kann der Rendant Titel V. Artikel 4. c für Verpflegungskosten für diejenigen Armen, welche im Hospitale für Rechnung der Stadt unterhalten werden, sind 672 Thaler in Einnahme gestellt, diese Summe reduzirt sich auf Grund des heutigen Proto- colles über den Etat des Hospitales auf 472 Thalerwelche auch in demselben Verhältnisse Titel II. Artikel 15. bei der Ausgabe zu verwenden ist. Als nöthiger Zuschuß aus der Stadt-Casse sind demnach auf den städtischen Etat zu übernehmen die vorstehenden 472 Thalerund zur Deckung des gewöhnlichen deficits die Summe 4727 ReichsthalerZusammen 5199 Reichsthaler Mit den andere Summen der Ausgaben, welche Übrigens alle in Titel I. und II. sehr hoch sind, aber doch die nothwendige Verordnung derselben nicht zu erkennen ist, erklärt sich der Stadt- rath einverstanden, kann aber nicht umhin, die größte Umsicht bei Vertheilung an die Armen anzuempfehlen....