Eintrag 23613. Juni 1851 Auf Grund des Rescriptes des Königl. Provinzial-
Schul-Collegiumszu Coblenzvom 9. Mai c. und der darauf
abgegebenen Erklärung der Schul-Commissionvom 4. d. Mts.,
die Erhebung des hiesigen Progymnasiums zu einem
vollständigen Gymnasium betreffend - wornach statt
der vom Gemeinderath in seiner Sitzung vom 21.
Januar c. für das Gymnasium bewilligten jährlichen
Summe von 2 650 Thlr. unter Garantie eines Schul-
geldes von 2 800 Thlr., da letzteres nicht nach der wirk-
lichen, sondern nach einer erst später zu erwarten-
den Schülerzahl berechnet worden, nunmehr ca. 3 250 Thl
als jährlicher fester Zuschuß unter Garantie eines nach
der jetzigen Schülerzahl berechneten und wirklich ein-
gehenden Schulgeldes von ca 2 200 Thl von der Gemeinde
verlangt werden, sowie nach Anhörung des von
der gemeinderäthlichen Commission für Schulwesendarüber erstatteten Berichtes nahm
Gemeinderath
heute nicht allein diese, sondern auch die damit in
engster Verbindung stehende, von der Commission eben-
falls zur Sprache gebrachte Angelegenheit, in Betreff des
Ankaufs und der baulichen Einrichtungen des Con-
victorialgebäudes in reifliche Erwägung und ging
nach gründlicher Berathung zu der Erklärung über,
daß er im Hinblick auf die mehrfachen intellectuellen
und materiellen Vortheile, welche durch die Erhe-
bung des hiesigen Progymnasiums zu einem
vollständigen Gymnasium für die Gemeinde herbei-
geführt werden, eventuell bereit sei, den verlangten
Zuschuß zu bewilligen, er sich vorher aber überzeugen
wolle, ob die zu dem Ankauf und den baulichen
Einrichtungen des Convictorialgebäudes noch feh-
lende Summe von ca 4 000 Thlr ebenfalls durch freiwillige
Beiträge aufgebracht werden möchte. Gemeinderath würde hierin zugleich ein Zu-
sammenwirken der Bürgerschaft mit ihm, zur Er-
reichung des längst angestrebten Zieles, sowie eine ?
S?terie seiner Bereitwilligkeit, die fraglichen
3250 Thl jährlich für das Gymnasium disponibel zu stellen, erblicken.
Es beschloß demnach Gemeinderath, eine Einladung so
wie eine Liste zum Zeichnen freiwilliger Beiträge zur
Deckung der fehlenden Summe von ca 4 000 Thlr unverzüglich
in Circulation zu setzen, und beauftragte zunächst die
Commission für Schulwesen, sofort das Nöthige hierzu
anzuordnen und zur Ausführung zu bringen. a. u. s....