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  • Eintrag 25710. Juli 1851 Aus den von der Hospital-Verwaltung angegebenen Gründen findet Gemeinderath Nichts dagegen zu erinnern, daß dem Pächter von Hospitalland TaglöhnerChrist. Fassbendervon Wekoven an dessen rückständiger Pacht ein Nachlaß von acht Thl bewilligt werde. a. u. s....
  • Eintrag 25810. Juli 1851 Der Bürgermeister trägt dem Gemeinderathe vor, wie er in Bezugnahme auf den Beschluß vom 28. April c., wodurch derselbe beauf- tragt worden, über die zwischen der Stadt Neuß und dem Handlungshause H. Thywissen & Sohnbestehende Differenz wegen der Einengung des Einganges zum städtischen Lohhofe ein Rechts- gutachten einzuziehen, mit dem Advokat-An- waltJustizrathFriedrichsin DüsseldorfRücksprache genommen und dieser, nachdem er von den vorliegenden Dokumenten näm- lich dem Vertrage vom 8. Merz 1819 und einem in dem städtischen Archive noch vor- gefundenen Antrage von p Thywissen vom 20. September1821 in Betreff der Anlage eines Ross- ganges auf dem Raume an der Thywissen'schen Oelmühle, Kenntniß erhalten, und er ferner unter Zuziehung der Commission für städti- sches Eigenthum den Eingang zum Lohhofe an Ort und Stelle besichtigt, sich dahin aus- gesprochen habe, daß eine etwaige gerichtliche Entscheidung wohl unzweifelhaft zu Gunsten der Stadt ausfallen würde. Die hiernach versuchten Vergleichs-Unter- handlungen hätten das Resultat gehabt, daß das gedachte Handlungshaus bereit ist, entweder den ganzen Lohhof oder einen an seiner Oelmühle vorbeiführenden Eingang zu demselben käuflich an sich zu bringen, oder falls hierauf nicht eingegangen werden wolle, dasselbe damit einverstanden ist, wenn die Stadt einen Rechtsgelehrten und gegnerische Seite ebenfalls einen solchen committire und diese dann gemeinschaftlich Vorschläge zur Ausgleichung machen, oder dasselbe endlich erwarte, daß die Stadt ihrem Gegner ihrer- seits ebenfalls das von ihr eingezogene Rechtsgutachten mittheile, damit hierauf geeignete Gegenvorlage gemacht werden könne. Auf diesen mündlich mitgetheilten Vortrag des Bürgermeisters wurde nicht eingegangen, sondern die Sache bis über 14 Tage vertagt, bis wohin Gemeinderath etwaigen Vergleichs-Vor- schlägen von Seiten des Handlungshauses Thywissen & Sohn entgegensehen will. a. u. s....