Eintrag 25710. Juli 1851 Aus den von der Hospital-Verwaltung angegebenen
Gründen findet Gemeinderath Nichts dagegen
zu erinnern, daß dem Pächter von Hospitalland
TaglöhnerChrist. Fassbendervon Wekoven an
dessen rückständiger Pacht ein Nachlaß von acht Thl bewilligt
werde. a. u. s....
Eintrag 25810. Juli 1851 Der Bürgermeister trägt dem Gemeinderathe
vor, wie er in Bezugnahme auf den Beschluß
vom 28. April c., wodurch derselbe beauf-
tragt worden, über die zwischen der Stadt
Neuß und dem Handlungshause H. Thywissen & Sohnbestehende Differenz wegen der Einengung
des Einganges zum städtischen Lohhofe ein Rechts-
gutachten einzuziehen, mit dem Advokat-An-
waltJustizrathFriedrichsin DüsseldorfRücksprache genommen und dieser, nachdem
er von den vorliegenden Dokumenten näm-
lich dem Vertrage vom 8. Merz 1819 und
einem in dem städtischen Archive noch vor-
gefundenen Antrage von p Thywissen vom 20. September1821 in Betreff der Anlage eines
Ross-
ganges auf dem Raume an der Thywissen'schen
Oelmühle, Kenntniß erhalten, und er ferner
unter Zuziehung der Commission für städti-
sches Eigenthum den Eingang zum Lohhofe
an Ort und Stelle besichtigt, sich dahin aus-
gesprochen habe, daß eine etwaige gerichtliche
Entscheidung wohl unzweifelhaft zu Gunsten
der Stadt ausfallen würde. Die hiernach versuchten Vergleichs-Unter-
handlungen hätten das Resultat gehabt, daß
das gedachte Handlungshaus bereit ist,
entweder den ganzen Lohhof oder einen an
seiner Oelmühle vorbeiführenden Eingang zu demselben käuflich an sich zu bringen,
oder
falls hierauf nicht eingegangen werden wolle,
dasselbe damit einverstanden ist, wenn die
Stadt einen Rechtsgelehrten und gegnerische
Seite ebenfalls einen solchen committire und
diese dann gemeinschaftlich Vorschläge zur
Ausgleichung machen, oder dasselbe endlich
erwarte, daß die Stadt ihrem Gegner ihrer-
seits ebenfalls das von ihr eingezogene
Rechtsgutachten mittheile, damit hierauf
geeignete Gegenvorlage gemacht werden könne.
Auf diesen mündlich mitgetheilten Vortrag des
Bürgermeisters wurde nicht eingegangen, sondern
die Sache bis über 14 Tage vertagt, bis
wohin Gemeinderath etwaigen Vergleichs-Vor-
schlägen von Seiten des Handlungshauses
Thywissen & Sohn entgegensehen will. a. u. s....