Band 49  : Seite 126

  • Eintrag 25917. Juli 1851 Gegen die beantragte Aufnahme der bedürftigen Bernardine Scheurenbergins Bürgerhospital wurde Nichts zu erinnern gefunden. a u s....
  • Eintrag 26017. Juli 1851 Gemeinderath genehmigt den Statt gehabten Ver- kauf des Düngers auf den diesjährigen Weide- märkten zum Betrage von 17 Th 5 Sgr. a. u. s....
  • Eintrag 26117. Juli 1851 Der vorsitzende Bürgermeister referirte Namens der Commission für Schul-Angelegenheiten, wie die in Folge Beschlusses vom 13. Juni c. an die Bürger- schaft erlassene Einladung zur Zeichnung freiwil- liger Beiträge für das mit dem zu errichtenden vollständigen Gymnasium in Verbindung stehende Convictorium resp. indirect für diese Schulerwei- terung, bis jetzt das Resultat geliefert habe, daß außer der für diesen Zweck früher gezeich- neten Summe von . . . . . 7 623 Th noch ferner . . . . . . 2 062 Th ___________ im Ganzen demnach heute 9 685 Th gezeichnet worden. Da nun das als Convictorial- Gebäude zu acquirirende Sebastianus-Klosterim Ankaufe . . . . . 8 000 Th und gemäß Kostenanschlag für seine bau- lichen Einrichtungen . . . 1 800 Th __________ überhaupt darnach . . . 9 800 Th kosten werde, so fehle nur noch ein Betrag von 115 Th, um die Kosten des Ankaufs und der Einrichtung des Convictorial-Gebäudes durch frei- willige Beiträge gedeckt zu sehen. Bei dem günstigen Resultat der Subscription, deren Fortsetzung noch weiter zu versuchen ist, be- schließt Gemeinderath in Bezug auf die mit der Errichtung des Convictorium zugleich vorzunehmende Erweiterung des hiesigen Progymnasiums in ein voll- ständiges Gymnasium einstimmig wie folgt: Zur Datirung des künftig zu errichtenden vollstän- digen Gymnasiums, wofür durch Beschluß vom 21. Januar c.außer der Garantie eines jährlichen Schuldgeldes von 2 800 Thl., welche Summe nach der später zu erwartenden Schüler- zahl berechnet worden, ein jährlicher städtischer Zuschuß von 2 650 Thl bewilligt ist, wird mit Rücksicht auf das Rescript des Königl. Provinzial-Schul-Colle- giumsvom 9. Mai c. und unter den in dem Be- schlusse vom 21. Januar c. enthaltenen Voraussetzungen statt des ebengenannten Zuschusses, ein fester jähr- licher Zuschuß von 3 250 Thl unter Zusicherung einer nach der jetzigen Schülerzahl berechneten Schulgeld-Einnahme von 2 200 Thlr votirt. a. u. s....