Eintrag 25917. Juli 1851 Gegen die beantragte Aufnahme der bedürftigen
Bernardine Scheurenbergins Bürgerhospital wurde
Nichts zu erinnern gefunden. a u s....
Eintrag 26017. Juli 1851 Gemeinderath genehmigt den Statt gehabten Ver-
kauf des Düngers auf den diesjährigen Weide-
märkten zum Betrage von 17 Th 5 Sgr. a. u. s....
Eintrag 26117. Juli 1851 Der vorsitzende Bürgermeister referirte Namens
der Commission für Schul-Angelegenheiten, wie die
in Folge Beschlusses vom 13. Juni c. an die Bürger-
schaft erlassene Einladung zur Zeichnung freiwil-
liger Beiträge für das mit dem zu errichtenden
vollständigen Gymnasium in Verbindung stehende
Convictorium resp. indirect für diese Schulerwei-
terung, bis jetzt das Resultat geliefert habe,
daß außer der für diesen Zweck früher gezeich-
neten Summe von . . . . . 7 623 Th
noch ferner . . . . . . 2 062 Th
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im Ganzen demnach heute 9 685 Th
gezeichnet worden. Da nun das als Convictorial-
Gebäude zu acquirirende Sebastianus-Klosterim Ankaufe . . . .
. 8 000 Th
und gemäß Kostenanschlag für seine bau-
lichen Einrichtungen . . . 1 800 Th
__________
überhaupt darnach . . . 9 800 Th
kosten werde, so fehle nur noch ein Betrag von
115 Th, um die Kosten des Ankaufs und der
Einrichtung des Convictorial-Gebäudes durch frei-
willige Beiträge gedeckt zu sehen. Bei dem günstigen Resultat der Subscription,
deren Fortsetzung noch weiter zu versuchen ist, be-
schließt Gemeinderath in Bezug auf die mit der Errichtung des Convictorium zugleich
vorzunehmende
Erweiterung des hiesigen Progymnasiums in ein voll-
ständiges Gymnasium einstimmig wie folgt:
Zur Datirung des künftig zu errichtenden vollstän-
digen Gymnasiums, wofür durch Beschluß vom 21. Januar c.außer der Garantie eines jährlichen
Schuldgeldes von 2 800 Thl.,
welche Summe nach der später zu erwartenden Schüler-
zahl berechnet worden, ein jährlicher städtischer Zuschuß
von 2 650 Thl bewilligt ist, wird mit Rücksicht auf
das Rescript des Königl. Provinzial-Schul-Colle-
giumsvom 9. Mai c. und unter den in dem Be-
schlusse vom 21. Januar c. enthaltenen Voraussetzungen
statt des ebengenannten Zuschusses, ein fester jähr-
licher Zuschuß von 3 250 Thl unter Zusicherung
einer nach der jetzigen Schülerzahl berechneten
Schulgeld-Einnahme von 2 200 Thlr votirt.
a. u. s....