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  • Eintrag 2694. August 1851Landräthliche Behörde fragt mittelst Verfügung vom 20. Juli c. an, ob die Gemeinde Neuss bereit sei, während der Herbst-Übungen 1 Bataillon des 13. In- fanterie-Regiments in der Zeit vom 8bis 13. Septembergegen eine Vergütung von 1 Sgr 7-9 pf. exclusive Brod und falls das Brod von den Wirthen mit verabreicht wird, gegen eine Entschädigung von 2 Sgr 3 - 5 Pf. zu ver- pflegen. Gemeinderath gab die Erklärung ab, daß die fraglicheEinquartirung gegen eine Vergütung von 3 Sgr 6 Pf pro Mann und Tag mit Brodlieferung Seitens der Wirthe, Statt finden könne. Die von dem Militair-Fiscus angeboteneangebotenen Entschädigung glaubte Gemeinderath zu niedrig halten zu müssen. a. u. s....
  • Eintrag 2704. August 1851 Ein Antrag des WagnerH. Heß auf Anpachtung des Grases auf dem Querdamme vor dem Hessenthore überwies Gemeinderath der Commis- sion für städtische Eigenthum. a u. s....
  • Eintrag 2714. August 1851 Es wurde eine Eingabe des Comites des Bürger- schützen-Vereins vorgelegt, worin dasselbe den Antrag stellt, daß die Gemeinde gleich wie dies in den frühern Jahren geschehen, wieder einen Zu- schuß von 40 Thl. zu den diesjährigen Festkosten bewilligen, worin aber zugleich der Wunsch ausge- sprochen ist, daß behufs Arrangierung eines an den Kirmestagen abzuhaltenden Preisschießen für alle niederrheinischen Schützen-Verbände Seitens der Gemeinde ein Ehrenpreis ausgeworfen werden möge....
  • Eintrag 2724. August 1851 Was den erbetenen Zuschuß zu den Festkosten betrifft, so notirte Gemeinderath den bisherigen Betrag von 40 Thl., welcher dem Comite zu überweisen sei. Dann stellte derselbe noch ausnahmsweise eine Summe von 20-30 Thl. zur Verfügung, vermittelst deren vom Bürgermeister im Verein mit dem Schützen-Comite ein Ehrenpreis der Stadt Neuss anzuschaffen wäre. A. u. s....