Eintrag 2694. August 1851Landräthliche Behörde fragt mittelst Verfügung vom
20. Juli c. an, ob die Gemeinde Neuss bereit sei,
während der Herbst-Übungen 1 Bataillon des 13. In-
fanterie-Regiments in der Zeit vom 8bis 13. Septembergegen eine Vergütung von 1 Sgr
7-9 pf. exclusive Brod und
falls das Brod von den Wirthen mit verabreicht wird,
gegen eine Entschädigung von 2 Sgr 3 - 5 Pf. zu ver-
pflegen. Gemeinderath gab die Erklärung ab, daß die fraglicheEinquartirung gegen eine
Vergütung von 3 Sgr 6 Pf
pro Mann und Tag mit Brodlieferung Seitens der
Wirthe, Statt finden könne. Die von dem
Militair-Fiscus angeboteneangebotenen Entschädigung glaubte
Gemeinderath zu niedrig halten zu müssen. a. u. s....
Eintrag 2704. August 1851 Ein Antrag des WagnerH. Heß auf Anpachtung
des Grases auf dem Querdamme vor dem
Hessenthore überwies Gemeinderath der Commis-
sion für städtische Eigenthum. a u. s....
Eintrag 2714. August 1851 Es wurde eine Eingabe des Comites des Bürger-
schützen-Vereins vorgelegt, worin dasselbe den
Antrag stellt, daß die Gemeinde gleich wie dies
in den frühern Jahren geschehen, wieder einen Zu-
schuß von 40 Thl. zu den diesjährigen Festkosten
bewilligen, worin aber zugleich der Wunsch ausge-
sprochen ist, daß behufs Arrangierung eines an den
Kirmestagen abzuhaltenden Preisschießen für alle
niederrheinischen Schützen-Verbände Seitens der
Gemeinde ein Ehrenpreis ausgeworfen werden
möge....
Eintrag 2724. August 1851 Was den erbetenen Zuschuß zu den Festkosten
betrifft, so notirte Gemeinderath den bisherigen
Betrag von 40 Thl., welcher dem Comite zu
überweisen sei. Dann stellte derselbe noch ausnahmsweise
eine Summe von 20-30 Thl. zur Verfügung,
vermittelst deren vom Bürgermeister im Verein
mit dem Schützen-Comite ein Ehrenpreis der
Stadt Neuss anzuschaffen wäre. A. u. s....