Eintrag 3123. September 1850 Von der Commission für Armen-Wesen war im
Auftrage des Gemeinderathes die Prüfung der von
dem RendantenBroix gelegten Armen Rechnung
für das Jahr 1849 vorgenommen worden. Gegen die Richtigkeit der Rechnung an und für
sich war Nichts zu erinnern gefunden, da bei den
angestellten Vergleichungen der Beläge mit den Ansätzen
in der Rechnung sich überall vollständige Übereinstim-
mung ergab. Was diese (:übrigen:) Reste betrifft, so läßt sich hier-
gegen nichts bemerken, da bei deren Einziehung Nichts
versäumt worden, diese eben nach dem Erläuterungs-
Protocoll der Armen-Verwaltung aber auch bis jetzt
meistens eingegangen sind. Die Ausgaben des Tit. II Armen-Unterstützungen
und Ausspendungen [?] haben das erforderliche Resul-
tat geliefert, daß bei den verschiedenen Positionen . . . . .
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erspart, dagegen nur ................................... 372 - 15 - 7
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außeretatsmäßig verwendet worden
sind, so daß nach Abzug dieser letztern
Mehr Ausgabe noch immer eineein Ersparniß
von . . . . . . . . . . 559 - 22
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verbleibt.
Die Mehr-Ausgabe betrifft hauptsächlich und zwar
zum Betrage von 228 Thlr 20 Sgr 7 Pf die Auslagen für
Verpflegung und Erziehung armer Kinder, deren Zahl
sich vermehrt hat.
Unter den extraordinairen Ausgaben Tit. V sind
sub Lit.775/780 43 Thl 11 Sgr 2 Pf an Prozeßkosten in einer
Sache der Armen Verwaltunggegen Neuhausen & Consortenzu Helpenstein aufgeführt. Aus
der Rechnung sowohl
als aus den Belägen geht nur hervor, daß die Prozeß-
sache, welche zum Nachtheil der Armen Verwaltung
entschieden sein soll, das von Weed`sche Vermächtniß betrifft,
nicht aber der streitige Gegenstand, worum es sich ge-
handelt. Hierüber hätte die Rechnung jedenfalls eine
kurze Angabe enthalten müssen. Die gute ökonomische Verwaltung der Armenmittel
hat es möglich gemacht, daß im Laufe des Jahres
1849 außer den am Schlusse des Jahres 1848 zu wenig
refundirten Geldern, die etatsmäßig auszusetzenden
200 Thl, und außerdem noch 372 Th 9 Sgr 5 Pf mehr haben
rentbar angelegt werden können. Während des
Jahres 1849 sind nämlich 656 Th 3 Sgr an Kapi-
talien abgelegt, dagegen unter Mitverwendung
eines Theiles des Bestandes überhaupt 2050 Thl
rentbar ausgesetzt werden. Die Armen Verwaltung wäre hiernach festzu-
stellen
in Einnahme zu
15316 Thlr 24 Sgr 4 Pf Geld
2 Schffl 8 50/100 Metzen Roggen
1 Schffl. 6 5/100 Metzen Hafer
in Ausgabe zu
14804 Thl 20 Sgr 6 Pf
2 Schffl 8 50/100 Metzen Roggen
1 Schffl 6 50/100 Metzen Hafer und im Bestande zu
512 Th 3 Sgr 10 Pf Geld.
Diesem Berichte der Commission schließt der Ge-
meinderath sich an, und stellte demnach die Rech-
nung in den obigen Resultaten fest. Actum ut suprat supra...