Eintrag 31526. September 1851 Gemeinderath ersieht aus einer Mittheilung der Schul-
Commissionvom 23. des Monats, daß das Königl. Provinzial-
Schul-Collegium bei Ertheilung der Genehmigung
zur Eröffnung des vollständigen Gymnasial-Cursus
an hiesiger Anstalt noch zwei Fragen zur nähern
Erwägung empfohlen hat. Die erste Frage betrifft die commissarische Verwal-
tung erledigter Lehrerstellen in dem Falle, wenn
Seitens der städtischen Schulbehörde ein vorschrifts-
mäßig qualifizirter Schulmann nicht in Vorschlag
gebracht sein würde, in welcher Beziehung das
Königl. Provinzial-Schul-Collegium die Befugniß
in Anspruch nimmt, die erledigte Stelle aus
Mitteln der Anstalt commissarisch verwalten
zu lassen, damit vor allen Dingen ein vollstän-
diger, und ununterbrochener Unterricht gesichert
werde.
Mit der von der Schul-Commission bereits abgege-
benen zustimmenden Erklärung, daß dem Provinzial-
Schul-Collegium für die angegebenen Fälle freie Befugniß
ertheilt werde, erklärte Gemeinderath sich einverstanden. Die zweitere Frage geht
das Schulgeld an, welches
seit dem Jahre 1848 für städtische Schüler nach dem
Klassensteuer-Anschlage der Eltern normirt war,
während das Provinzial-Schul-Collegium es für rathsam
hält, dasselbe je nach den Klassen der Schüler zur
Erhebung kommen zu lassen.
Der Beschluß über die hierüber von der Schul-
Commission gemachten Vorschläge wurde bis zur
nächsten Sitzung vertagt. a. u. s....