Eintrag 3216. Oktober 1851 Das Antwortschreiben der Scheibenschützen-Gesell-
schaft auf das an dieselbe gestellte Ersuchen um
Einreichung eines Kostenanschlages über die auf
der Scheibenbahn zur Vorbeugung von Gefahr
nöthige Vorrichtung wird vorgelesen, welchemge-
mäß dieselbe sich außer Stande sieht, einen
speziellen Kostenanschlag eines Sachverständigen
vorzulegen, indem die Gesellschafts-Kasse erschöpft
sei und somit neue Ausgaben vermieden
werden müßten. Sie berechnet indessen die
erforderlichen Kosten nach vorgenomme-
ner Rücksprache mit dem BauverständigenThomas auf 71 Thl. 22 Sgr. 6 Pf. Bei der
eröffneten Berathung hinsichtlich der
nöthigen Vorrichtung stellte sich zunächst die
Frage dar, ob die Gemeinde zur Anlage derer
selben irgend eine Verpflichtung habe oder
nicht, über welchen Punkt die Ansichten
verschieden waren. Von der Entscheidung der desfallsigen
Rechtsfrage abgesehen, beschließt Gemeinderath,
die Kosten der zu treffenden Sicherheits-
Maßregeln mit dem Vorbehalte vorschußweise
zu übernehmen, daß über die etwaige Ver-
pflichtung der Stadt nähere Erörterung
vorbehalten bleibe, und je nach der desfallsigen
Entscheidung die Gesellschaft von den zu machenden
Auslagen Zinsen zu zahlen habe. a. u. s....
Eintrag 3226. Oktober 1851 Ein von der Verwaltung vorgearbeiteter
Antrag an den Königl. Oberpräsidentenauf Übernahme des Neuß-Bergheimer
Communalweges als Bezirksstraße wurde
vom Gemeinderath angenommen und
vollzogen. a. u. s. ...