Eintrag 36915. Dezember 1851 Dem Gemeinderath wird das Minsterial-Rescript vom
28. November c. vorgelegt, wornach auf den Antrag der
Gemeinde auf Beschaffung einer Caserne für die
Manschaften des Landwehrstammes Nr. 39 hierselbst
nicht eingegangen werden kann, es der Verwaltungindessen überlassen bleibt, sich wegen
der angeregten
BetheiligungBetheilung der Gemeinden des Bataillons-Bezirks
an den Kosten der Quartier-Entschädigung der
Stammmanschaften, an die Königl. Regierung zu
Düsseldorf zu wenden.
Vorsitzender wurde ersucht, bei der Königl.
Regierung die nöthigen Anträge Namens der
Gemeinde einzureichen....