Eintrag 39914. Februar 1852 Gegen die aufgestellten Bedingungen für die vom
16. desMonats Statt findende Wiederverpachtung mehrer
Parzellen städtischen Gartenlandes, wornach unter
Andern der Zahlungstermin statt auf den 10. Novembervon nun an auf den 15. October
festgesetzt worden,
fand Gemeinderath Nichts zu erinnern. a. u. s....
Eintrag 40014. Februar 1852Vorsitzender legte dem Gemeinderathe neben einer
Mittheilung des GemeindevorstehersZimmer-
mannzu Grimlinghausen den von dem Bauver-
ständigenThomas angefertigten Kostenanschlag
über die vor mehren Jahren schon angeregte
Anlage einer gemeinschaftlichen Fußbrücke über
die Erft auf der Grenze der Gemeinde Neuß
und Grimlinghausen vor. Mit Ausschluß der Kosten der Anfüllung des
Weges auf dem Gebiete der Gemeinde Grimling-
hausen, welche nach der Ansicht des Gemeinderathes
lediglich dieser Gemeinde zu Last fallen, be-
tragen die Kosten der Anlage incl. 19 Th. 19 Sgr 4 Pf
Mehrkosten für Anfertigung mehrer Theile von
Eichenholz statt von Tannenholz, im Ganzen 166 Th
26 Sgr 10 Pf.. Gemeinderath ist bereit, die Hälfte dieser Kosten
unter dem Vorbehalte auf die Gemeinde Neuss
zu übernehmen, daß die Ausführung für ge-
meinschaftliche Rechnung vergantet, die Brücke
nur für Fußgänger mit gänzlicher Ausschlie-
ßung von [?], Vieh, in Benutzung gege-
ben, und endlich in Ansehung, daß die Brücken-
Anlage überhaupt im Interesse von Grimling-
hausen liege, die Unterhaltung der Brücke von
der letztern Gemeinde allein getragen werde, da
für die hiesige Gemeinde wohl die Nützlichkeit, nicht aber die Verbind-
lichkeit eines Brückenbaues anerkannt werden könne. a. u. s. Nachdem sich bei Revision
der Rechnung über die
Unterhaltung des Neuß-Gladbacher-Commu- nalweges für das Jahr 1851 nichts zu erinnern
gefunden,
wurde dieselbe in Einnahme auf Th 1284 -- 13 -- 2
in Ausgabe " Th 1048 -- 26 -- 10
und im Bestande auf 235 -- 16 -- 4
festgestellt.
a. u. s....