Eintrag 43022. März 1852 Nachdem der Vertrag über die Verpachtung des
Posthausesam 1. October d. J. ausläuft, autorisirte
Gemeinderath den Bürgermeister, diesen Vertrag auf
unbestimmte Zeit unter Vorbehalt halbjähriger Kündigung
event. zu dem bisherigen Pachtzinse von 195 Thl jährlich
zu erneuern. Imgleichen wurde derselbe ermächtigt, das städtische
Haus an der Promenade Sect. C N° 124 dem jetzigen
PächterKessel für den jährlichen Pachtzins von 21 Thl
vom 1. October d. J. neuerdings in Pacht zu geben. a. u. s....