Eintrag 49726. Juli 1852 Gemeinderath faßt den Beschluß, vorläufig die
allernothwendigsten Arbeiten ausführen zu lassen,
wofür derselbe einen Betrag von 300 Thl notirte. Die
Arbeiten seien indessen unter spezieller Leitung
der Hospital-Commission respective des Präses derselben im
Vernehmen mit dem Bürgermeister vorzu-
nehmen. Für die übrigen Reparaturen sei
der entsprechende Kostenbetrag zur Zeit in dem
Hospital-Etat pro 1853 disponibel zu stellen. a. u. s....