Eintrag 50716. August 1852 Auf den Antrag des Comites des Bürgerschützen-Vereinsauf Zuerkennung eines städtischen
Zuschusses zu den
diesjährigen Festkosten, bewilligte Gemeinderath
nach dem Beispiele der letzten Jahre einen Betrag
von vierzig Thalern, indem derselbe die Feststellung
der im allgemeinen Interesse daran zu knüpfenden
Bedingungen dem Bürgermeister überläßt. a. u. s....