Band 49  : Seite 273

  • Eintrag 5437. Oktober 1852 Mittelst Gesuchs vom 21. September c. beantragt der frühere Kauf- hauspächterSommer, daß ihm der noch unberichtigte Rest der Armen-Gebühr von 43 Thlr. 10 Sgr. aus den Jahren 1849 & 1850 in Rücksicht auf die bei der Pachtung erlittene große Ein- buße und seine gegenwärtige mißliche Lage wohlwollend erlassen werden möge....
  • Eintrag 5447. Oktober 1852 Da aus dem von dem StadtrentmeisterStadler vorgelegten Niederschlagungs-Verzeichniß hervorgeht, daß die am 17. Merz d. J. fällig gewordene Gartenpacht des Gerard Mahrvon Hammad 9 Thl. gänzlich uneinziehbar ist, so genehmigt Gemeinde- rath, daß dieser Pachtbetrag niedergeschlagen und als Ausfall berechnet werde. a u s. Gemeinderath erhält Kenntniß von den Verhandlungen des Stadtrentmeisters, welchen gemäß alle Versuche, die rückstän- dige Landpacht des Adam Scheurenberg zu Hamm im Betrage von 24 Thl 4 Sgr. einzuziehen, vergebens gewesen, da der genannte Pächter verarmt, und sein in einem Hause und circa 3 Morgen Gartenland bestehendes Grundeigen- thum vernehmentlich bis zum Werthe mit Hypotheken- schulden belastet sei. Um die Forderung der Stadt wo möglich zu sichern, wird beschlossen, auf Grund des im vorigen Jahre gegen den p falscher Name ? vgl. 7-3Scheuermann erwirkten Urtheils gegen denselben Hypothekar-Inscription zu nehmen. a. u. s....
  • Eintrag 5457. Oktober 1852 In Beziehung auf die betreffenden frühern Verhandlungen wird dem Gemeinderath eine Mittheilung der Hospital-Verwaltung vorgelegt, worin dieselbe hinsichtlich der Beköstigung des Hospital-Rector ihre Ansicht wie früher dahin äußert, daß die bisherige Einrichtung, nach welcher Hr Rector Evens die Kost gegen eine Vergütung von 70 Thlr pro Jahr aus der Hospitalsküche erhält, zwar von kei- nem pekuniairen Nachtheile für die Anstalt, wohl aber von störender Einwirkung auf die Führung der Oekonomie und die Handhabung der Hausordnung, besonders bei den Schwestern sei. Möchte daher aus Rücksichten der Zweckmäßigkeit das Aufhören gedachter Ein- richtung, die lediglich zur Verbesserung der finanziel- len Stellung des Hr Evens seiner Zeit in's Leben getreten sei, beschlossen worden, so werde darauf auf- merksam gemacht, daß der Rector p Evens für die Einbuße, welche er hierdurch nach seiner eingereichten Eingabe in pekuniairer Beziehung offenbar erleiden würde, eine angemessene Entschädigung zu bewil- ligen wäre, als welche eine jedoch nur persönliche Zulage von 50 Thlr jährlich in Vorschlag gebracht werde. Diese Zulage wäre aus der Stadtkasse in den um so viel sich höher stellenden Verpflegungskosten zu Lasten der Armen-Verwaltung zu bezahlen, indem dieselbe aus den zur Besoldung des Rectors und zu Kultusbedürfnissen bereits verwendeten betreffenden Stiftungsfonds nicht entnommen werden könnte. Gemeinderath fand es hiernach für zweckmäßig, daß die Einrichtung, wornach der Hr Rector Evens gegen eine Entschädigung von 70 Thl die Beköstigung aus der Hospital-Oekonomie bezieht, aufgehoben werde, und erklärte sich aus den vorgetragenen Gründen ebenfalls damit einverstanden, daß dem p Evens zu diesem Zweck vom 1. Januar kommenden Jahres an eine jährliche Zulage von 50 Thl von der Hospital-Verwaltungzuerkannt werde, jedoch mit dem Vorbehalt des Widerrufs bei anderweitiger Einrichtung. a. u s....