Eintrag 5437. Oktober 1852 Mittelst Gesuchs vom 21. September c. beantragt der frühere Kauf-
hauspächterSommer, daß ihm der noch unberichtigte Rest
der Armen-Gebühr von 43 Thlr. 10 Sgr. aus den Jahren 1849 & 1850
in Rücksicht auf die bei der Pachtung erlittene große Ein-
buße und seine gegenwärtige mißliche Lage wohlwollend
erlassen werden möge....
Eintrag 5447. Oktober 1852 Da aus dem von dem StadtrentmeisterStadler vorgelegten
Niederschlagungs-Verzeichniß hervorgeht, daß die am 17. Merz
d. J. fällig gewordene Gartenpacht des Gerard Mahrvon Hammad 9 Thl. gänzlich uneinziehbar
ist, so genehmigt Gemeinde-
rath, daß dieser Pachtbetrag niedergeschlagen und als Ausfall
berechnet werde. a u s. Gemeinderath erhält Kenntniß von den Verhandlungen des
Stadtrentmeisters, welchen gemäß alle Versuche, die rückstän-
dige Landpacht des Adam Scheurenberg zu Hamm im Betrage
von 24 Thl 4 Sgr. einzuziehen, vergebens gewesen, da der
genannte Pächter verarmt, und sein in einem Hause
und circa 3 Morgen Gartenland bestehendes Grundeigen-
thum vernehmentlich bis zum Werthe mit Hypotheken-
schulden belastet sei. Um die Forderung der Stadt wo möglich zu sichern,
wird beschlossen, auf Grund des im vorigen Jahre gegen
den p falscher Name ? vgl. 7-3Scheuermann erwirkten Urtheils gegen denselben
Hypothekar-Inscription zu nehmen. a. u. s....
Eintrag 5457. Oktober 1852 In Beziehung auf die betreffenden frühern Verhandlungen wird
dem Gemeinderath eine Mittheilung der Hospital-Verwaltung vorgelegt, worin dieselbe
hinsichtlich der Beköstigung des
Hospital-Rector ihre Ansicht wie früher dahin äußert,
daß die bisherige Einrichtung, nach welcher Hr Rector
Evens die Kost gegen eine Vergütung von 70 Thlr
pro Jahr aus der Hospitalsküche erhält, zwar von kei-
nem pekuniairen Nachtheile für die Anstalt, wohl aber von
störender Einwirkung auf die Führung der Oekonomie
und die Handhabung der Hausordnung, besonders
bei den Schwestern sei. Möchte daher aus Rücksichten
der Zweckmäßigkeit das Aufhören gedachter Ein-
richtung, die lediglich zur Verbesserung der finanziel-
len Stellung des Hr Evens seiner Zeit in's Leben
getreten sei, beschlossen worden, so werde darauf auf-
merksam gemacht, daß der Rector p Evens für die
Einbuße, welche er hierdurch nach seiner eingereichten
Eingabe in pekuniairer Beziehung offenbar erleiden
würde, eine angemessene Entschädigung zu bewil-
ligen wäre, als welche eine jedoch nur persönliche
Zulage von 50 Thlr jährlich in Vorschlag gebracht werde.
Diese Zulage wäre aus der Stadtkasse in den um
so viel sich höher stellenden Verpflegungskosten zu
Lasten der Armen-Verwaltung zu bezahlen, indem
dieselbe aus den zur Besoldung des Rectors und zu
Kultusbedürfnissen bereits verwendeten betreffenden
Stiftungsfonds nicht entnommen werden könnte.
Gemeinderath fand es hiernach für zweckmäßig,
daß die Einrichtung, wornach der Hr Rector Evens
gegen eine Entschädigung von 70 Thl die Beköstigung aus
der Hospital-Oekonomie bezieht, aufgehoben werde,
und erklärte sich aus den vorgetragenen Gründen
ebenfalls damit einverstanden, daß dem p Evens zu
diesem Zweck vom 1. Januar kommenden Jahres an eine jährliche
Zulage von 50 Thl von der Hospital-Verwaltungzuerkannt werde, jedoch mit dem Vorbehalt
des Widerrufs
bei anderweitiger Einrichtung. a. u s....