Band 49  : Seite 317

  • Eintrag 629 Nach Vernehmung des Commissionsberichtes über die Rest- und Vorschuß-Verzeichnisse der Stadt-Kasse fand Gemeinderath in Beziehung auf die Rückstände bei den freiwilligen Beiträgen für die Einrichtung des Convictorial-Gebäudes sich zu dem Beschluß veranlaßt, die Remittenten nochmals zur Berichtigung ihrer resp. Beiträge auffordern zu lassen, diejenigen aber, welche der Aufforderung innerhalb vierzehn Tagen nicht nach- kommen sollten, gerichtlich zu belangen. Im Übrigen war gegen die Reste und Vorschüsse für jetzt Nichts zu erinnern. a. u. s....
  • Eintrag 630 Die Ansicht der Commission für städtisches Eigenthumtheilend, beschloß Gemeinderath die Verpachtung des städtischen Wallesvom 22. Februar c. nicht zu genehmigen, vielmehr einen niedrigeren Wasserstand abzuwarten, um demnach untersuchen zu können, in wie fern die Erft-Uferan jenem Walle herzustellen, und auf welche zweck- mäßige Höhe derselbe zu bringen sein dürfte. a. u. s....
  • Eintrag 631 Es wurde ein Kosten-Anschlag des Bauverständigen Thomas vorgelegt, wornach die Einrichtung einer angemessenen Wohnung für den Polizei-Commissarbeim hiesigen Polizei-Amte, eine Summe von 600 Thl 19 Sgr 4 Pf. erfordern würde. In Erwägung, daß es zweckmäßig befunden wird, daß der Polizei-Commissaire in möglichster Nähe des Polizei-Amtes wohne, faßt Gemeinderath den Beschluß, dem Antrage desselben zu entsprechen und die Ausbauung jener Wohnung ausführen zu lassen, wofern Antragsteller sich zu einer jähr- lichen Miethentschädigung resp. einem Gehalts-Abzuge von 50 Thl verstehe. a. u. s....