Eintrag 73022. August 1853 Durch Eingabe vom 20. des Monats beantragt der seit dem
Jahre 1835 hierselbst angestellte Polizei- und Verwaltungs-
diener H. Krings, daß seine Besoldung ad 132 Thl auf
denjenigen Betrag von 160 Thl erhöht werden möge,
welcher auch dem in diesem Jahre neu berufenen
SergeantenLoewen als Gehalt zuerkannt worden. Da der Antragsteller von je her in seinen
Leistungen
vollkommen befriedigt, auch seine Dienstführung muster-
haft zu nennen ist, so findet Gemeinderath das Gesuch
billig und beschließt, auf die Gehaltsverbesserung mit
der Bestimmung einzugehen, daß dieselbe vom 1. Mai c. anbeginne. a u. s....