Eintrag 12510. Februar 1851 In einem von der Schul-Commission befürwor-
teten Antrage vom 27. Januar c. stellt der
als Rectordes hiesigen Collegiumsgewählte
OberlehrerDr. Mennzu Düren vor, wie er die
ihm bewilligte Miethentschädigung von 80 Thlr
mit der Würde seines Amtes nicht ganz in
Einklange finde, und daher seinen früheren
Antrag auf Zuerkennung einer Vergütung
von 120 Thlr. erneuern müsse. Gemeinderath beschließt hierauf, dem Hr. p
Dr. Menn bis dahin, daß demselben eine
angemessene Dienstwohnung im Schulge-
bäude eingeräumt werden könne, statt
der früher bewilligten Summe von 80 Th eine
Entschädigung von 100 Thlr. zu bewilligen. a u. s....
Eintrag 12610. Februar 1851Dem VerwaltungsdienerKrings wurde in
Rücksicht auf seine guten Dienstleistungen
für das Jahr 1850 eine Remuneration
von 15 Thl. zuerkannt. a u. s....