• Eintrag 12510. Februar 1851 In einem von der Schul-Commission befürwor- teten Antrage vom 27. Januar c. stellt der als Rectordes hiesigen Collegiumsgewählte OberlehrerDr. Mennzu Düren vor, wie er die ihm bewilligte Miethentschädigung von 80 Thlr mit der Würde seines Amtes nicht ganz in Einklange finde, und daher seinen früheren Antrag auf Zuerkennung einer Vergütung von 120 Thlr. erneuern müsse. Gemeinderath beschließt hierauf, dem Hr. p Dr. Menn bis dahin, daß demselben eine angemessene Dienstwohnung im Schulge- bäude eingeräumt werden könne, statt der früher bewilligten Summe von 80 Th eine Entschädigung von 100 Thlr. zu bewilligen. a u. s....
  • Eintrag 12610. Februar 1851Dem VerwaltungsdienerKrings wurde in Rücksicht auf seine guten Dienstleistungen für das Jahr 1850 eine Remuneration von 15 Thl. zuerkannt. a u. s....