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  • Eintrag 43120. Dezember 1855 Dem Gemeinderath werden zwei Anträge der Armen- und Hospital-Verwaltung vorgelegt, worin diese beiden Verwaltungen die für das Jahr 1855 nothwenigen Bedürfnisse nach den wirklichen Ausgaben der ersten 11 Monate des Jahres aufge- stellt haben, und demnach zu den unterm 3. September c. be- willigten vorläufigen extraordinairen Zuschüssen, noch weitere Zuschüsse von 1750 Thl. für die Armen-Kasse respective 462 für die Hospitalkasse beanspruchen. Da die Bewilligung der beiden Zuschüsse durch die Lebens- mitteltheuerung sich als unvermeidlich darstellt, so be- schließt Gemeinderath, die obigen Beträge als nachträgliche Zuschüsse den beiden Instituten zukommen zu lassen. Da baare Mittel nicht vorhanden, so sei die erforderliche Geldsumme mit überhaupt 2 212 Thl. vorschußweise aus der Sparkasse zu entnehmen, und demnach abzuwarten, ob die Erstattung aus etwaigen Mehr-Einnahmen im künftigen Jahre sich bewirken lasse, für den Fall aber, daß auf diese Weise die Deckung nicht zu ermöglichen, sei, im Laufe des nächsten Jahres die gedachte Summe durch Extra-Umlage disponibel zu machen. actum ut supra...
  • Eintrag 43220. Dezember 1855 Die Commission für Rechnungswesen hatte sich in mehren Sitzungen mit der Prüfung des für das Jahr 1856 aufgestellten städtischen Haushaltungs-Etats befaßt, und dabei gefunden, daß die darin vorkommenden Abänderungen gegen das laufende Jahr überall begründet erscheinen, und entweder auf gemeinderäthlichen Beschlüsse oder auf höheren Verfügungen beruhen. Nach dem weiteren Referate der Commission bestehen die wesentlichsten Abweichungen vom laufenden Etat darin, daß auf Grund der festgestellten Armen- und Hospitalkassen- Budgets pro 1856 - 4 000 Thlr für die beiden Institute mehr als pro 1855 disponibel gestellt sind, wogegen ein im Etat pro 1855 vorgesehener nachträglicher Zuschuß für das Hospi- tal pro 1854 ad 1474 Thlr ausgefallen sei, daß ferner höherer Verfügung gemäß 970 Thlr als ratirlicher Antheil in den Kosten der Ausführung eines neuen Canton- nal-Arresthauses , und zufolge gemeinderäthlicher Beschließung vom 22. October des Jahres 400 Thaler behufs allmähliger Abtragung des für den Mühlen-Erweiterungsbau am Nieder- thore negociirten Kapitals, darin bereit gestellt worden Nachdem der Gras-Ertrag um 500 Thlr nämlich von 8 500 Thlr auf 9 000 Thlr im Etat erhöht, und bei einigen Positionen der Ausgabe Ersparnisse erzielt worden, stelle sich das durch Communalsteuer aufzubringende Defizit auf überhaupt 14 124 Thlr 29 Sgr 9 Pf - 2 995 Thlr 19 Sgr 20 Pf mehr als pro 1855 umgelegt sei. Unter den ange- gebenen Umständen lasse sich diese Mehr-Umlage nicht vermeiden. Gemeinderath ging den Etat positionsweise durch und erklärte sich mit den gemachten Vorschlägen überall einverstanden. Nur nahm derselbe Veranlassung, in Beziehung auf einen früher eingegebenen Antrag des Lehrers Hermanns auf Erhöhung seiner Miethent- schädigung von 20 Thlr vom 1. Januar kommenden J ahres aneine Erhöhung von 10 Thl zu bewilligen, um welchen Betrag die Etatsposition Tit 7 Art 4 demnach ver- mehrt, und jene der extraordinairen Ausgaben ad Tit 9 Art. 9 behufs Wiederausgleichung ver- mindert wurde. Der Etat wurde hier noch in Einnahme und Ausgabe balancirend zur Summe von siebenund- vierzigausendneunhundert Thalern festgestellt. Zur Aufbringung des künftigjährigen Defizits wurde auf den Antrag der Commission folgender Umlage-Modus beschlossen: Auf die Grundsteuer und die Klassensteuer, letztere herunter bis einschließlich der 4. Stufe (: Sätze von 4 Thl :) und die klassifizirte Einkommensteuer seien 78 %, auf die 3 te Stufe der Klassensteuer (: Sätze von 3 Thlr :) 50 % auf die 2te Stufe der Klassensteuer (: Sätze von 2 Thlr :) 25 % und auf die Gewerbesteuer mit Ausschluß der Klasse L, 10 % umzulegen. Gemeindeverordneter Josten gab mit Rücksicht auf seine früheren Erklärungen hierbei das Sepa- rat-Votum zu Protokoll, wie er die Einrich- tung des hier noch bestehenden unentgeldlichen Elementar-Unterrichts denjenigen Eltern gegenüber, welche keine Kinder zu erziehen haben, für ungerecht halte. actum ut supra...