Band 50: Eintrag vom  20. Dezember 1855 (Nr. 454)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Dem Gemeinderath werden zwei Anträge der Armen- und Hospital-Verwaltung vorgelegt, worin diese beiden Verwaltungen die für das Jahr 1855 nothwenigen Bedürfnisse nach den wirklichen Ausgaben der ersten 11 Monate des Jahres aufgestellt haben, und demnach zu den unterm 3. September c. bewilligten vorläufigen extraordinairen Zuschüssen, noch weitere Zuschüsse von 1750 Thl. für die Armen-Kasse respective 462 für die Hospitalkasse beanspruchen.

Da die Bewilligung der beiden Zuschüsse durch die Lebensmitteltheuerung sich als unvermeidlich darstellt, so beschließt Gemeinderath, die obigen Beträge als nachträgliche Zuschüsse den beiden Instituten zukommen zu lassen. Da baare Mittel nicht vorhanden, so sei die erforderliche Geldsumme mit überhaupt 2 212 Thl. vorschußweise aus der Sparkasse zu entnehmen, und demnach abzuwarten, ob die Erstattung aus etwaigen Mehr-Einnahmen im künftigen Jahre sich bewirken lasse, für den Fall aber, daß auf diese Weise die Deckung nicht zu ermöglichen, sei, im Laufe des nächsten Jahres die gedachte Summe durch Extra-Umlage disponibel zu machen.

actum ut supra