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  • Eintrag 47925. Februar 1856 Die Pächterin der Oberthorer MahlmühleWittwe Franz Anton Reinarz hierselbst, welche eine Caution von 2 500 Thlr entweder in Baar oder durch Hypothekarbewilligung auf unbeschwerte, liegende Gründe zu stellen hat, erklärt in einer Eingabe vom 21. des Monats, wie sie von ihrer früheren Absicht der baaren Cautionsstellung abgegan- gen sei und nunmehr jene Caution durch Hypothekar- bewilligung auf Grundeigenthum zu stellen gedenke. Zu diesem Zweck offerirt sie der Gemeinde a. ihr Haus Sect. A C.III auf dem Büchel, b. ihr Haus Sect. D. No 17472e auf dem Viehmarkt. Gemeinderath gab zu dieser Cautionsstellung sein Einver- ständniß, behielt sich indessen vor, daß die Fachkommission für städtisches Eigenthum den Werth der angegebenen Immo- bilien vorher prüfe, und denselben hinreichend erachte. Weiterhin fand Gemeinderath nichts dagegen zu erinnern, daß sobald die Cautionsstellung für die Oberthorermühle regulirt ist, der Wwe Reinartz die zur Zeit hinterlegte baare Caution von 2 500 Thlr für die abgelaufene Pacht der Niederthorer Mühle zurückgezahlt werde. Demgemäß autorisirte Gemeinde- rath den Bürgermeister, die hierzu erforderliche Summe von 2 500 Thlr gegen 4 1/2 % Zinsen und halbjährige Kündigung bei der städtischen Sparkasse zu negociiren. actum ut supra...