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  • Eintrag 63319. November 1856 Die stadträthliche Commission für Armenwesenhatte die Revision der von dem Hospitalkassen-Rendantengelegten Rechnung des Hospitals pro 1855 vorgenom- men, und erstattete darüber folgenden Bericht: " Die in der Rechnung vorkommenden Abweichungen " gegen den Etat sind so viel wie thunlich in dem " Revisions-Protocolle der Hospital-Verwaltung speziell " erläutert, worauf daher hiermit Bezug genom- " men wird. " Eine ähnliche Etats-Überschreitung war bei der " Der Hospital-Flügelbau, wofür in der vorliegenden Rech- " nung eine Ausgabe von 2419 Thlr. 29 Sgr. nachgewiesen ist, " hat im Ganzen mit den dazu gehörigen Einrichtungen " und verschiedenen Anschaffungen bis jetzt Thl 8 462 - 23 - 1 " gekostet, wozu noch nachträgliche Zahlungen " im Betrage von . . . . . . . 130 - -- - -- " kommen, so daß die Gesammtkosten . . Thl 8 592 - 23 - 1 " betragen werden. " Die bereits verwendeten 8 462 Thlr. 23 Sgr. 1 Pf. sind aus " abgelegten Capitalien entnommen, und werden successive " mit 500 Thlr. jährlich dem Substanz-Vermögen ersetzt. " Die dem Substanz-Vermögen am Schlusse des Jahre 1855 " zu refundirende Summe betrug überhaupt 9 975 Thr. 24 Sgr. 2 Pf. " Verpflegt wurden im Hospitale im Ganzen 3 184 Köpfe auf " einzelne Tage, oder täglich etwa 85 - 86 Personen, davon " Unterhaltung pro Kopf einschließlich der Auslagen für Kleidung, " Bettzeug, Arzeneien sowie für das Inventar der Kranken- " und Hausgerälthe 71 Thlr. 23 Sgr. 2 P gekostet hat, waren " für die eigentliche Beköstigung 46 Thlr. 23 Sgr. 2 Pf. und " für die übrigen genannten Auslagen 25 Thl. enthalten " sind, so daß auf den Tag 3 Sgr 10 Pf. für Beköstigung und " 2 Sgr. 1 Pf. für die übrigen Auslagen kommt. " Die Rechnung, welche im Übrigen richtig und durch " Belege gehörig justifizirt war, schließt wie folgt ab: " in Einnahme zu 17 467 Thl. 10 Sgr. 1 Pf. Geld 37 Scheffel n 2 Metzen Roggen " " Ausgabe zu 17 515 Thlr. 1 Sgr. 4 Pf. " 18 " 9 " " " im Bestande zu . . . . . 18 " 9 " " im Vorschuß zu 47 Thlr. 17 Sgr. " und in den Einnahmeresten zu 163 thlr 2 Sgr. " Indem schließlich bemerkt wird, daß für die Folge eine " zeitigere Ablage der Rechnung anzuempfehlen ist, trägt die " Commission auf Feststellung derselben an. Dieser Commissionsbericht wurde von der Stadtverordneten- Versammlung zum Beschluß erhoben, die Hospitalkassen-Rech- nung in dem obigen Zahlen festgestellt und darüber die Decharge ertheilt. actum ut supra...