Eintrag 67629. Dezember 1856 Der Stadtverordneten-Versammlung werden zwei
Anträge der Armen- und Hospital-Verwaltung vorgelegt,
wornach für die Armen-Kasse ein extraordinairer
Zuschuß von . . . . 250 Thlr
und für die Hospital-Kasse ein gleicher außer-
gewöhnlicher Zuschuß von . . . 250 Thlr
beantragt wird. Da die Nothwendigkeit dieser Zuschüsse bereits durch frühere
Mittheilungen der beiden Verwaltungen dargethan, auch noch
durch ein Mitglied des Stadtrathes, welches ebenfalls jenen
beiden Verwaltungen als Mitglied angehört, erläuternd
bemerkt worden, wie diese Verwaltungen bei ihren Aus-
lagen auf möglichste Oekonomie bedacht seien, und wie
überhaupt karg dabei verfahren werde, so geht die Stadt-
verordneten-Versammlung für diesmal auf eine speziellen
Prüfung durch ihre Fachkommission nicht ein, beschließt
vielmehr, die beiden extraordinairen Zuschüsse von je 250 Thlr
in der Weise zu bewilligen, daß solche durch den städtischen
Etat pro 1857 disponibel gestellt werden. Die Versamm-
lung setzt hierbei voraus, daß die Armen- und Hospital-
Verwaltung Alles aufbieten werde, um die städtischen
Zuschüsse in der Folge auf ein möglichstes Minimum
zu zu bringen, insbesondre aber die Nachforderung von außer-
etatsmäßigen Zuschüssen zu vermeiden. actum ut supra...