Band 50: Eintrag vom  29. Dezember 1856 (Nr. 676)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Der Stadtverordneten-Versammlung werden zwei Anträge der Armen- und Hospital-Verwaltung vorgelegt, wornach für die Armen-Kasse ein extraordinairer Zuschuß von . . . . 250 Thlr und für die Hospital-Kasse ein gleicher außergewöhnlicher Zuschuß von . . . 250 Thlr beantragt wird.

Da die Nothwendigkeit dieser Zuschüsse bereits durch frühere Mittheilungen der beiden Verwaltungen dargethan, auch noch durch ein Mitglied des Stadtrathes, welches ebenfalls jenen beiden Verwaltungen als Mitglied angehört, erläuternd bemerkt worden, wie diese Verwaltungen bei ihren Auslagen auf möglichste Oekonomie bedacht seien, und wie überhaupt karg dabei verfahren werde, so geht die Stadtverordneten-Versammlung für diesmal auf eine speziellen Prüfung durch ihre Fachkommission nicht ein, beschließt vielmehr, die beiden extraordinairen Zuschüsse von je 250 Thlr in der Weise zu bewilligen, daß solche durch den städtischen Etat pro 1857 disponibel gestellt werden. Die Versammlung setzt hierbei voraus, daß die Armen- und HospitalVerwaltung Alles aufbieten werde, um die städtischen Zuschüsse in der Folge auf ein möglichstes Minimum zu

[Nächste Seite] zu bringen, insbesondre aber die Nachforderung von außeretatsmäßigen Zuschüssen zu vermeiden.

actum ut supra