Eintrag 663 Stadtrath notirte eine Summe von 100 Thlr, welche die Ver-
waltung im Verein mit der Commission für städtisches
Eigenthum durch Anwendung von Guano zur Verbesserung
städtischer Gras- und Luzernerklee-Parzellen verwenden
könne. actum ut supra...
Eintrag 664 Die Verfügung hoher Königlicher Regierung vom 13. Dezember
1856 No 8889 wird vorgetragen, worin auf das dringende
Bedürfniß hingewiesen ist, die Departementale Irren-Anstalt
zu Dühseldorf angemessen zu erweitern. Die Kosten des
Erweiterungsbaues seien auf 50 bis 60 000 Thlr veranschlagt,
und es beabsichtigte Königliche Regierung, diese Summe,
wie auch früher, durch freiwillige Betheiligung der Gemeinden
aufzubringen. Der freiwillige ratirliche Antheil der Ge-
meinde Neuhs würde nach dem mitgetheilten Vertheilungs-
Modus sich auf 531 Thlr 12 Sgr belaufen, welcher Betrag,
wenn es gewünscht werde, in zwei oder drei Jahren einge-
zahlt werden könne. Für die Betheiligung stehe der
Gemeinde bei Aufnahme dürftiger Irren Anspruch auf
den ermäßigten Pflegesatz von 80 Thlr zu. Nach gepflogener Berathung äußerte die Stadtverordneten-
Versammlung, daß die hiesige Gemeinde, bei der seit-
herigen Unmöglichkeit, ihre dürftigen Geisteskranken
in der Departementale Irren-Anstalt unterzubringen,
ein eigenes Lokal für diesen Zweck beim hiesigen Bürger- actum ut supra...