Band 50: Eintrag vom  12. Januar 1857 (Nr. 691)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Die Verfügung hoher Königlicher Regierung vom 13. Dezember 1856 No 8889 wird vorgetragen, worin auf das dringende Bedürfniß hingewiesen ist, die Departementale Irren-Anstalt zu Düsseldorf angemessen zu erweitern. Die Kosten des Erweiterungsbaues seien auf 50 bis 60 000 Thlr veranschlagt, und es beabsichtigte Königliche Regierung, diese Summe, wie auch früher, durch freiwillige Betheiligung der Gemeinden aufzubringen. Der freiwillige ratirliche Antheil der Gemeinde Neuss würde nach dem mitgetheilten VertheilungsModus sich auf 531 Thlr 12 Sgr belaufen, welcher Betrag, wenn es gewünscht werde, in zwei oder drei Jahren eingezahlt werden könne. Für diese Betheiligung stehe der Gemeinde bei Aufnahme dürftiger Irren Anspruch auf den ermäßigten Pflegesatz von 80 Thlr zu.

Nach gepflogener Berathung äußerte die StadtverordnetenVersammlung, daß die hiesige Gemeinde, bei der seitherigen Unmöglichkeit, ihre dürftigen Geisteskranken in der Departementale Irren-Anstalt unterzubringen, ein eigenes Lokal für diesen Zweck beim hiesigen Bürgerhos

[Nächste Seite] hospital habe errichten lassen, und daß sie unter diesen Umständen, da sie bereits für ein passendes Unterkommen ihrer Dürftigen Irren selbst Sorge getragen, auf die Bewilligung des fraglichen KostenAntheils für die Erweiterung der Departementale Irren-Anstalt nicht eingehen könne.

actum ut supra