Eintrag 2576. August 1858Nachdem das Ausscheiden des stellvertretenden Abgeordnetenfür den Provinzial-Landtag
Herr Ant. Lambertz zu Gladbachfür die
mit der Stadt Neuss zu einer Collectivstimme verbundenen
Städte für den dritten Stand, eine Neuwahl nothwendig
geworden, war heute auf Grund einer höheren Verfügung
die Stadtverordneten-Versammlung außerordentlich zusam-
menberufen, um nach Maßgabe der Oberpräsidial-
Instruction vom 18. Juni 1858 aus ihrer Mitte die
Wahl von sechs Wählern ( die Stadt Neuss zählt nach der
letzten Aufnahme 998 Feuerstellen, was auf 150 Feuer-
stellen einen WählerWahler, eine Zahl von sechs Wählern ergibt,
vorzunehmen. Der vorsitzende Bürgermeister las der Versammlung
zuerst das Gesetz wegen Anordung der Provinzial Stände
für die Rheinprovinz vom 27. Merz 1824, sowie die Allerhöchste
Verordnung vom 13. Juli 1827 laut und deutlich vor,
und nachdem die Anwesenden auf diese Weise mit dem
Zweck der Wahl bekannt gemacht, dieselben auch auf
die Wichtigkeit des Geschäftes aufmerksam gemacht worden,
diese Weise mit dem Zwecke der Wahl bekannt gemacht,dieselben ersuchte Vorsitzender,
zunächst die Wahl derjenigen
beiden Personen unter sich vorzunehmen, welche bestimmt
sein sollen, gemeinschaftlich mit ihm die Zettel zu öffnen,
und diejenigen welche die meisten Stimmen erhalten,
als Wähler zu verkündigen.
Es wurden hierzu die Stadtverordneten Ibels und
Linden gewählt. Nachdem von der Versammlung bescheinigt worden,
daß die Einladung zur heutigen Wahlhandlung in
gehöriger Weise Statt gefunden, wurde die Wahl für
jeden Wähler einzeln vorgenommen, welche folgendes
Resultat ergab. Bei der ersten Wahl wurden 14 Stimmen abgegeben,
waren auf M. Frings 10 Stimmen,
" M. H. Schmitz 2 Stimmen
" B. H. Derath 1 Stimme
" C. Thywissen 1 Stimme
fielen. Erstgenannten würde hierdurch als erster Wähler
verkündigt.
Bei der zweiten Wahl erhielten von 15 Stimmen
Fr. Weise 8
Casper Thywissen 5
Balth. H. Derath 1 Stimme
Max Heinrich Schmitz 1 Stimme Herr q. Weise die absolute Mehrheit erlangt, und wurde
als
zweiter Wähler proklamirt. Bei der Wahl des vierten Wählers fielen von 15 Stimmen
auf Max Heinrich Schmitz 9
" Dr. Sels 3
" Ibels 1
" Balth. H. Derath 1
" Graeff 1
so daß Ersterer gewählt ist, Herr q. Schmitz wurde als vierter
Wähler porklamiert. Die hierauf vorgenommene Wahl des fünften Wählers
hatte das Ergebniß, daß von 15 Stimmen
auf B. H. Derath 8
" Dr. Sels 6
" Friedrich Graeff 1
fielen, vornach Ersterer gewählt ist, und als fünfter Wähler
verkündigt wurde. Es wurde die sechste Wahl vorgenommen, wobei von
14 Stimmen auf Dr. Sels 6 Stimmen
" Therkatz 6 Stimmen
" Linden 1 Stimme
" Graeff 1 Stimme
fielen. Da eine absolute Majorität nicht erlangt werden,
so wurde zwischen den Herren Dr. Sels und Therkatz zu einer
engeren Wahl geschritten, welche das Ergebnis lieferte,
daß von 15 Stimmen 8 auf Wilhelm Hubert Therkatz
7 Stimmen Dr. Sels
fielen. Ersterer ist hierauf gewählt und wurde als sechster
Wähler proklamirt. Hierüber wurde gegenwärtige Verhandlung aufgenommen
und vollzogen. actum ut supra...