Eintrag 59126. März 1860 1. Neuwahl zweier Kreistags-Deputirten und zweier Stellver-
treter. Nachdem die Wahlperiode der beiden städtischen Kreistags-
deputirten Michael Frings und Casper Thywissen und deren Stell-
vertreter Dr. Sels und Dr. Hellersberg abgelaufen ist, waren
heute die Gemeindeverwaltungsbeamten und Stadtverord-
neten zusammenberufen, um nach Vorschrift der Bestimmungen
der Kreisordnung vom 13. Juli 1827. Der Allerhöchsten Cabi-
netsordner vom 5. April 1836 und des Reglements vom 22.
Juni 1842 die Neuwahl zweier Kreistags-Deputirten
und zweier Stellvertreter vorzunehmen. Der vorsitzende Bürgermeister legte zunächst
die Insinuations-
bescheinigung vor, wornach die Einladung zu den heutigen
Wahlen der Vorschrift gemäß vierzehn Tage vorher erfolgt
ist, und ersucht dann die beiden jüngsten Stadtver-
ordneten Heinrich Thywissen jr. und Bernard Nix sich dem
Geschäfte des Einsammelns der Stimmzettel zu unterziehen,
wornach zu den Wahlhandlungen übergegangen wurde. Die Wahl des ersten Deputirten ergab
das Resultat,
daß von fünfzehn Stimmen auf den Stadtverordneten MichaelFrings eilf, auf den Stadtverordneten
Gerhard Schellens zwei und
auf den Beigeordneten und Stadtverordneten Casper Thywissen
ebenfalls zwei Stimmen gefallen waren. Der Stadtverordnete
Michael Frings hat mithin die absolute Majorität erlangt. Bei der Wahl des zweiten
Deputirten fielen von fünfzehn
Stimmen deren sieben auf den Beigeordneten und stadtverordneten
Casper Thywissen, ebenfalls sieben auf den Stadtverordneten Gerhard Schellens
und eine auf den Stadtverordneten Dr. Sels. Da von Keinem
die absolute Majorität erreicht worden, so wurden diejenigen
beiden Candidaten, welche die meisten Stimmen erhalten haben,
nämlich die Herren Casper Thywissen und Gerhard Schellens auf eine engere
Wahl gebracht, wobei von dreizehn Stimmen auf Casper Thywissen
acht, und auf Gerhard Schellens fünf fielen, so daß ersterer die
absolute Majorität erlangt hat. Die beiden Betheiligten haben bei
der engeren Wahl nicht mitgestimmt. Es fielen bei der Wahl des Stellvertreters für
den ersten
Deportirten von fünfzehn Stimmen, auf den Stadtverordneten Die Wahl des Stellvertreters
für den zweiten Deputirten
stellte das Ergebniß heraus, daß von fünfzehn Stimmen,
deren fünf auf den Stadtverordneten Dr. Hellersberg, sechs
auf den Stadtverordneten Gerh. Schellens und vier auf den
Beigeordneten Ibels fielen. Eine absolute Majorität war
von Keinem erreicht, und es wurden diejenigen
beiden Candidaten, welche die meisten Stimmen erhalten
haben, nämlich die Herren Schellens und Dr. Hellersberg
auf eine engere Wahl gebracht, an welcher die beiden
Genannten sich nicht betheiligten. Das Resultat war, daß
von dreizehn Stimmen sieben auf Gerh. Schellens und sechs
auf Dr. Hellersberg fielen, wornach Ersterer die absolute
Majorität erlangt hat. Endlich bescheinigte die Versammlung, daß die gewählten
Personen vorschriftsmäßig seit länger als fünf Jahren in
hiesiger Gemeinde mit einem Hause angesessen sind. actum ut supra...