Eintrag 69131. August 1860 In Folge Ausscheidens des Abgeordneten für den Provinzial-
Landtag Herrn Michael Frings in Neuss und des zweiten Stellver-
treters Herrn Pet. Wilhelm Kaunertz zu Kaldenkirchen, welche für die
mit der Stadt Neuss zu einer Collectivstimme verbundenen
Städte für den dritten Stand gewählt worden, sind an Stelle
der beiden Genannten, Neuwahlen nothwendig geworden, und
es war zu dem Ende auch Grund höherer Verfügung die
Stadtverordneten-Versammlung zusammenberufen, um nach
Maßgabe der Ministerial-Instruction vom 18. Juni 1858aus ihrer Mitte die Wahl von
sechs Wählern ( die Stadt Neuss
zählt nach der letzten Aufnahme 1012 Feuerstellen, was auf
150 Feuerstellen einen Wähler, eine Zahl von sechs Wählern
ergibt) vorzunehmen. Vorerst las der vorsitzende Bürgermeister der Versamm-
lung das Gesetz wegen Anordnung der Provinzial-Stände für
die Rheinprovinz vom 27. Merz 1824 sowie die Allerhöchste
Verordnung vom 13. Juli 1827 und die betreffenden Bestim-
mungen des Reglements über die ständischen Wahlen vom
22. Juni 1842 laut und deutlich vor, und nachdem die Anwe-
senden auf diese Weise mit dem Zweck der Wahl bekannt ge-
macht, dieselben auch noch besonders auf die Wichtigkeit des
Geschäftes aufmerksam gemacht worden, ersuchte Vorsitzender, zunächst
die Wahl derjenigen beiden Personen unter sich vorzunehmen,
welche bestimmt sein sollen, gemeinschaftlich mit ihm die Zettel
zu öffnen und diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten,
als Wähler zu verkündigen. Hierzu wurden die Stadtverordneten B. Nix und H. Thywissen
jr.gewählt. Von der Versammlung wurde bescheinigt, daß die Einladung zur
heutigen Wahlhandlung in gehöriger Weise statt gefunden, und
es wurde demnach die Wahl für jeden Wähler einzeln vorge-
nommen, welche folgendes Resultat ergibt:
Für die erste Wahl wurden 11 Stimmen abgegeben, wovon
auf M. Frings 8 Stimmen
auf W. H. Therkatz 1 Stimme
auf B. H Derath 1 Stimme
auf H. Thywissen jr 1 Stimme
fielen. Erstgenannter wurde hierauf als erster Wähler proklamirt Bei der zweiten Wahl
erhielten von 11 Stimmen
Dr. Sels 5 Stimmen
H. Thywissen jr 4 StimmenM H. Schmitz 2 Stimmen Da eine absolute Majorität nicht erreicht
worden, so wurde
zwischen den Herrn Dr. Sels und H.Thywissen jr. zu einer engeren
Wahl geschritten, deren Ergebniß war, daß von 10 Stimmen,
7 auf Dr. Sels und 3 auf H.Thywissen jr fielen. Ersterer ist
somit gewählt und als zweiter Wähler verkündigt worden.
Die dritte Wahl hatte das Resultat, daß von 13 Stimmen
auf H. Thywissen jr. 11
auf W. H. Therkatz 1und auf M. H. Schmitz 1
fielen. Der Erstgenannte hat mithin die absolute Majorität
erlangt, und wurde als dritter Wähler bekannt gewählt. Zur vierten Wahl wurde geschritten,
wobei von 13 Stimmen
auf M. H. Schmitz 6
auf B. Nix 6und auf W. H. Sommer 1fielen. Es war eine absolute Majorität somit nicht
erreicht,
und es wurden die beiden ersteren Candidaten auf eine engere
Wahl gebracht, wovon von 11 Stimmen B. Nix deren 6 und
M. H. Schmitz deren 5 erhielten, so daß B. Nix gewählt ist.
Derselbe wurde als vierter Wähler proklamirt. Bei der vorgenommenen fünften Wahl fielen
von 13 Stimmen
auf Jacob Ibels 8 und auf M. H. Schmitz 5. Ersterer hat die
absolute Majorität erlangt, und wurde als fünfter Wähler verkündigt.
Bei der Wahl erhielten von 13 Stimmen
W. H. Sommer 7 Stimmen
F. Weise 4 StimmenP. Kallen 1 StimmeM. H. Schmitz 1 Stimmewornach der Erstgenannte
gewählt ist, welcher darnach als sechster
Wähler proklamirt wurde.
Über diese Wahlhandlung wurde gegenwärtiges Protokoll
aufgenommen und vollzogen. actum ut supra...