Eintrag 4729. April 18725/ Antrag von Ulmer Nachdem der Antrag von Ulmer-Erben um käufliche Ueberlassung eines
städtischen Terrains vor dem Oberthore behufs Ermöglichung der Verlegung
des abgebrannten Etablissements in der Spulgasse nach der Fabrik vor
dem Oberthore von den beiden Commissionen einer Begutachtung unterworfen,
wird dem Vorschlage derselben entsprochen mit Rücksicht darauf, daß nur durch
möglichstes Entgegenkommen der Wünsche der Antragsteller der Wieder-
aufbau der feuergefährlichen Fabrik in der Spulgasse zu verhindern sein wird,
folgender Beschluß gefaßt: Die Stadt überläßt den Erben Ulmer käuflich das nach einer
Zeichnung
des Geometers Rappenhöner vom 5. des Monats ausgemessene Gemeinde-
grundstück vor dem Oberthore in einer Breite von 47 Fuß an der Straße,
parallellaufend zum Erftarme und in einer Gesammtgröße von 109 Ruthen 40 Fuß
unter folgenden Bedingungen: 1/ Verpflichten sich die Erben Ulmer die abgebrannte
Fabrik in der
Spulgasse nicht mehr als Kunstwollfabrik noch ein sonstiges feuer-
gefährliches Etablissement dort aufzubauen; 2/ Verpflichten sich dieselben ferner
den Rechtsnachfolgern gleiche
Verbindlichkeit aufzuerlegen; 3/ Soll denselben nicht gestattet sein auf dem von der
Stadt neu
requiriten Terrain irgend ein Gebäude oder irgend einen
Schuppen aufzuführen sondern dasselbe nur als Hof oder offenen Lagerraum zu benutzen;
4/ Wird Antragsteller verpflichtet das Grundstück mit einer Mauer von
10 Fuß Höhe über dem Niveau der Straße zu umgeben;
5/ desgleichen in Verbindung mit der im nebenanliegenden Fabrik-
gebäude sich befindenden Dampfmaschine eine Dampfpumpe anzubringen,
daß dieselbe bei Feuerausbruch möglichst benutzt werden kann;
6/ wird als Kaufpreis zwanzig Thaler pro Ruthe bestimmt.
Hiernach wird der Bürgermeister zur Abschließung des notariellen
Kaufvertrages autorisirt. a. u. s....