Eintrag 4699. April 18725/ Antrag von
Ulmer Nachdem der Antrag von Ulmer-Erben um käufliche Ueberlassung eines
städtischen Terrains vor
dem Oberthore behufs Ermöglichung der Verlegung
des abgebrannten Etablissements in der Spulgasse nach
der Fabrik vor
dem Oberthore von den beiden Commissionen einer
Begutachtung unterworfen,
wird dem Vorschlage derselben entsprochen mit
Rücksicht darauf, daß nur durch
möglichstes Entgegenkommen der Wünsche der
Antragsteller der Wieder-
aufbau der feuergefährlichen Fabrik in der Spulgasse
zu verhindern sein wird,
folgender Beschluß gefaßt: Die Stadt überläßt den Erben Ulmer käuflich das nach
einer Zeichnung
des Geometers
Rappenhöner vom 5. des
Monats ausgemessene Gemeinde-
grundstück vor dem Oberthore in einer Breite von 47
Fuß an der Straße,
parallellaufend zum Erftarme und in einer Gesammtgröße
von 109 Ruthen 40 Fuß
unter folgenden Bedingungen: 1/ Verpflichten sich die Erben Ulmer die abgebrannte
Fabrik in der
Spulgasse nicht mehr als Kunstwollfabrik noch ein
sonstiges feuer-
gefährliches Etablissement dort aufzubauen; 2/ Verpflichten sich dieselben ferner
den
Rechtsnachfolgern gleiche
Verbindlichkeit aufzuerlegen; 3/ Soll denselben nicht gestattet sein auf dem von der
Stadt neu
requiriten Terrain irgend ein Gebäude oder irgend
einen
Schuppen aufzuführen sondern dasselbe nur als Hof
oder offenen Lagerraum zu benutzen;
4/ Wird Antragsteller verpflichtet das Grundstück mit
einer Mauer von
5/ desgleichen in Verbindung mit der im
nebenanliegenden Fabrik-
gebäude sich befindenden Dampfmaschine eine Dampfpumpe
anzubringen,
daß dieselbe bei Feuerausbruch möglichst benutzt
werden kann;
6/ wird als Kaufpreis zwanzig Thaler pro Ruthe
bestimmt.
Hiernach wird der Bürgermeister zur Abschließung des
notariellen
Kaufvertrages autorisirt. a. u. s....