Eintrag 4619. April 18725/ Antrag von Ulmer Nachdem der Antrag von Ulmer-Erben um käufliche Ueberlassung eines
städtischen Terrains vor dem Oberthore behufs Ermöglichung
der Verlegung des
abgebrannten Etablissements in der Spulgasse nach der Fabrik vor dem Oberthore von
den
beiden Commissionen einer Begutachtung unterworfen, wird dem Vorschlage
derselben entsprochen mit Rücksicht darauf, daß nur durch möglichstes
Entgegenkommen der Wünsche der Antragsteller der Wieder- aufbau der
feuergefährlichen Fabrik in der Spulgasse zu verhindern sein wird, folgender Beschluß
gefaßt: Die Stadt überläßt den
Erben Ulmer käuflich das nach einer Zeichnung des Geometers Rappenhöner vom 5. des
Monats
ausgemessene Gemeinde- grundstück
vor dem Oberthore in einer Breite von 47 Fuß an der Straße, parallellaufend zum
Erftarme und in einer Gesammtgröße von 109 Ruthen 40 Fuß unter folgenden
Bedingungen: 1/ Verpflichten sich die
Erben Ulmer die abgebrannte Fabrik in der Spulgasse nicht mehr als
Kunstwollfabrik noch ein sonstiges feuer- gefährliches
Etablissement dort aufzubauen; 2/ Verpflichten sich
dieselben ferner den Rechtsnachfolgern gleiche Verbindlichkeit
aufzuerlegen; 3/ Soll denselben nicht
gestattet sein auf dem von der Stadt neu requiriten Terrain irgend
ein Gebäude oder irgend einen Schuppen aufzuführen sondern dasselbe nur als Hof oder
offenen Lagerraum zu
benutzen; 4/ Wird
Antragsteller verpflichtet das Grundstück mit einer Mauer von 10 Fuß Höhe über dem
Niveau der Straße zu umgeben; 5/ desgleichen in Verbindung mit der im nebenanliegenden
Fabrik- gebäude sich befindenden
Dampfmaschine eine Dampfpumpe anzubringen, daß dieselbe bei
Feuerausbruch möglichst benutzt werden kann; 6/ wird als Kaufpreis
zwanzig Thaler pro Ruthe bestimmt. Hiernach wird der Bürgermeister zur Abschließung
des notariellen Kaufvertrages autorisirt. a. u. s....